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Umzug Fachbetriebe

Ratgeber

Umzugsratgeber: Fristen, Behörden, Organisation

Ein Umzug besteht aus drei Strängen, die unabhängig voneinander laufen: dem Mietvertrag, den Behörden und Verträgen, und dem Transport selbst. Nur zwei davon haben feste Fristen — die Kündigung der alten Wohnung nach § 573c BGB und die Anmeldung am neuen Wohnort nach § 17 BMG. Alles andere richtet sich nach diesen beiden Daten.

Dieser Ratgeber sortiert die Aufgaben nach diesen drei Strängen. Den Umzug selbst führen wir nicht aus: Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und geben sie an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient. Für Sie ist das kostenlos.

Die drei Fristen, die wirklich laufen

Vieles an einem Umzug ist Organisation und lässt sich verschieben. Diese drei Fristen nicht — sie stehen im Gesetz und beginnen ohne Zutun.

FristWas sie verlangtFundstelle
Kündigung der MietwohnungSpätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats.§ 573c Abs. 1 BGB
Anmeldung am neuen WohnortInnerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde.§ 17 Abs. 1 BMG
Ansprüche nach der WohnungsrückgabeAnsprüche der Vermieterseite wegen Veränderung oder Verschlechterung verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe.§ 548 Abs. 1 BGB

Die erste Frist bestimmt, wann Sie ausziehen können. Die zweite beginnt erst mit dem Einzug. Die dritte läuft, nachdem alles vorbei ist — und sie ist der Grund, Übergabeprotokoll und Fotos aufzubewahren.

Quelle: §§ 548, 573c BGB, § 17 BMG · Stand Rechtsstand September 2026

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Die drei Stränge eines Umzugs

Der erste Strang ist der Mietvertrag. Er entscheidet über den frühestmöglichen Auszugstag, über Renovierung und über die Rückgabe der Wohnung. Er wird nicht schneller, wenn der Umzugstermin drängt — deshalb steht er am Anfang jeder Planung und nicht am Ende.

Der zweite Strang sind Behörden und Verträge: Meldebehörde, Energieversorger, Telekommunikation, Versicherungen, Bank, Kfz-Zulassung. Der größere Teil davon lässt sich erst erledigen, wenn die neue Anschrift feststeht, und ein Teil erst nach dem Einzug. Was hier vergessen wird, meldet sich später von selbst — etwa über eine Rechnung, die an die falsche Adresse ging.

Der dritte Strang ist der Transport. Er ist der sichtbarste und der einzige, für den man jemanden beauftragen kann. Sein Umfang folgt aus dem Volumen des Hausrats, aus den beiden Gebäuden und aus der Entfernung — nicht aus dem Kalender.

Gilt das auch für Ihren Umzug?

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Was in diesem Ratgeber steht

Siebzehn Seiten, sortiert nach dem Zeitpunkt, an dem die Frage auftaucht:

Wohnungsgeberbestätigung
Die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug, die bei der Anmeldung bei der Meldebehörde vorzulegen ist.
Sie enthält den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der einziehenden Personen. Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung überlässt — das ist die Vermieterseite oder eine von ihr beauftragte Verwaltung. Ohne diese Bestätigung ist die Anmeldung nicht vollständig, und der Termin bei der Meldebehörde bringt nichts.

Quelle: § 19 BMG · Stand Rechtsstand September 2026

Wer wofür zuständig ist

Bei einem Umzug reden mehrere Stellen mit, und keine davon ist für das Ganze zuständig. Diese Aufteilung erspart die Rückfrage an der falschen Stelle.

AufgabeZuständigWas Sie beitragen
Mietverhältnis beendenSie selbst gegenüber der VermieterseiteSchriftliche Kündigung, Nachweis über den Zugang
Wohnung zurückgebenBeide Seiten gemeinsamGeräumte Wohnung, Übergabeprotokoll, Zählerstände
Anmeldung am neuen WohnortMeldebehörde der neuen GemeindeAusweisdokumente und Wohnungsgeberbestätigung
Post an die neue Anschrift leitenDas PostunternehmenNachsendeauftrag, rechtzeitig vor dem Auszug
Verträge auf die neue Anschrift stellenJeder Vertragspartner einzelnEigene Mitteilung — die Meldebehörde erledigt das nicht
Hausrat transportierenDer beauftragte Umzugsbetrieb oder Sie selbstZugang, Stellplatz für den Wagen, gepackte Kartons

Häufige Fragen

Womit fängt man bei einem Umzug an?

Der erste Schritt ist die Kündigung der alten Wohnung, weil sie die längste Frist hat und alle weiteren Termine bestimmt. Nach § 573c Abs. 1 BGB endet ein Wohnraummietverhältnis bei einer Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats mit Ablauf des übernächsten Monats. Erst wenn dieses Datum feststeht, lassen sich Umzugstermin, Übergabe und Anmeldung sinnvoll planen.

Welche Fristen sind beim Umzug gesetzlich vorgeschrieben?

Gesetzlich vorgeschrieben sind die Kündigungsfrist des Mietvertrags nach § 573c BGB und die Anmeldung bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug nach § 17 Abs. 1 BMG. Dazu kommt die Verjährungsfrist von sechs Monaten für Ansprüche nach der Wohnungsrückgabe nach § 548 Abs. 1 BGB. Alle übrigen Termine eines Umzugs sind Organisation und frei wählbar.

Erfahren Ämter und Vertragspartner den Umzug automatisch?

Die Anmeldung bei der Meldebehörde ersetzt die Mitteilung an Vertragspartner nicht. Bank, Versicherung, Energieversorger, Telekommunikationsanbieter, Arbeitgeber und Abonnements erfahren den Wohnungswechsel nur, wenn Sie ihn selbst melden. Welche Stellen das im Einzelnen sind, steht in der Übersicht zur Adressänderung.

Was kostet die Anfrage über dieses Portal?

Die Anfrage über dieses Portal ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Vergütet werden wir von den Fachbetrieben, an die wir weitergeben — Ihre Anfrage geht an einen von ihnen und an niemanden sonst. Aus der Anfrage entsteht kein Auftrag; ob Sie beauftragen, entscheiden Sie nach dem Angebot.

Sie beschreiben den Umzug einmal — den passenden Fachbetrieb suchen wir.

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