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Umzug Fachbetriebe

Auswahl und Weitergabe

So wählen wir den Fachbetrieb aus

Sie müssen keinen Umzugsbetrieb heraussuchen — das ist unsere Aufgabe. Sie beschreiben Ihren Umzug einmal, und wir geben Ihre Anfrage an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient.

Welcher Betrieb das ist, steht beim Absenden noch nicht fest, auch für uns nicht: Wir suchen ihn danach, anhand Ihrer Angaben. Diese Seite sagt, wonach wir dabei gehen und was Sie von dem Betrieb verlangen können, der sich meldet.

Weitergabe einer Umzugsanfrage
Die Übermittlung der Angaben, die Sie im Formular gemacht haben, an einen Umzugsbetrieb, der das Gebiet des Auszugsorts bedient — mit dem Zweck, Ihnen ein Angebot zu machen.
Sie geschieht nur mit Ihrem Häkchen und nur an diesen einen Betrieb. Ein Weiterverkauf an Dritte, ein Adresshandel oder eine Weitergabe an andere Portale findet nicht statt. Die Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen; wie, steht weiter unten auf dieser Seite.

Wonach wir den Betrieb suchen

Vier Fragen, in dieser Reihenfolge. Sie beantworten sich aus dem, was Sie im Formular eingetragen haben — mehr Angaben brauchen wir dafür nicht:

  1. Bedient er den Auszugsort?

    Maßgeblich ist die Postleitzahl der Wohnung, aus der ausgezogen wird. Ein Betrieb fährt für einen Fernumzug quer durch Deutschland, zur Besichtigung aber nur in seinen Umkreis — deshalb entscheidet der Startpunkt und nicht das Ziel.

  2. Passt die Umzugsart zu seinem Geschäft?

    Ein Auslandsumzug mit Zollpapieren ist ein anderer Auftrag als eine Beiladung, und ein Firmenumzug über ein Wochenende wieder ein anderer. Deshalb fragt das Formular zuerst nach der Art: Sie entscheidet, welcher Betriebstyp die Anfrage überhaupt bedienen kann.

  3. Kann er die gewünschten Leistungen erbringen?

    Küchenmontage, Möbellift, Klaviertransport, Zwischenlagerung, Halteverbotszone — nicht jeder Betrieb macht alles selbst. Was Sie im Formular angekreuzt haben, engt die Suche ein, bevor jemand telefoniert.

  4. Hat er im gewünschten Zeitraum Kapazität?

    Monatsende und Ferienzeit sind die Engpasszeiten der Branche. Wer flexibel ist, kommt deshalb schneller an einen Betrieb — und in der Regel an das günstigere Angebot.

Warum die Anfrage für Sie kostenlos ist

Vergütet werden wir von den Umzugsbetrieben, an die wir weitergeben. Das ist das Geschäftsmodell, und es steht hier, weil Sie es beim Lesen unserer Seiten wissen sollten. Für Sie fällt keine Vermittlungsgebühr an, und auf die Rechnung des Betriebs kommt dadurch kein Aufschlag: Was Sie zahlen, ist der Preis, den er Ihnen nennt.

Daraus folgt auch, was wir Ihnen nicht verkaufen: Wir treten in keiner Preisverhandlung auf, geben kein Angebot ab und schließen keinen Vertrag über den Umzug. Der Vertrag entsteht zwischen Ihnen und dem Betrieb, und zwar erst, wenn Sie ihn beauftragen. Aus der Anfrage allein entsteht keine Zahlungspflicht.

Gilt das auch für Ihren Umzug?

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Fünf Fragen, die Sie dem Betrieb stellen können

Wir bewerten die Betriebe nicht und vergeben keine Noten. Was sich dagegen vor der Beauftragung klären lässt, steht in dieser Tabelle — die dritte Spalte sagt, woran Sie die Antwort festmachen können, statt sie glauben zu müssen.

FrageWarum sie trägtWoran Sie die Antwort festmachen
Bekomme ich ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis?Nur ein aufgeschlüsseltes Angebot lässt sich prüfen und im Streitfall heranziehen.Das Papier selbst: Sind Packen, Montage, Kartons, Halteverbotszone und Lagerung als eigene Posten aufgeführt?
Wird vor dem Angebot besichtigt — vor Ort oder per Video?Ein Preis ohne Blick in die Wohnung ist eine Schätzung. Wie besichtigt wird, legt der Betrieb fest.Der vereinbarte Termin und die Frage, ob das Ergebnis der Besichtigung ins Angebot einfließt.
Wer führt die Arbeit aus?Eigene Mannschaft oder ein beauftragter Betrieb — an Ihrem Vertragspartner ändert das nichts, an der Absprache am Umzugstag schon.Die Antwort im Angebot oder in der Auftragsbestätigung, nicht am Telefon.
Wie wird gerechnet: Festpreis oder Stundensatz?Beim Stundensatz entscheidet die Mannschaftsstärke über den Endbetrag, beim Festpreis der Leistungsumfang.Die Angabe der Kräftezahl, des Beginns der Zeitrechnung und der Regelung bei Überschreitung.
Was ist über die gesetzliche Haftung hinaus versichert?Die gesetzliche Haftung des Umzugsunternehmens ist der Boden, nicht das Höchstmögliche.Die Versicherungsangabe im Angebot und die Frage, was sie im Schadensfall auslöst.

Wie Sie Ihre Einwilligung widerrufen

Beide Einwilligungen — die in die Weitergabe und die in den Anruf — gelten nur, solange Sie sie nicht widerrufen. Ein Widerruf ist an keine Form gebunden und muss nicht begründet werden: Eine Nachricht an die E-Mail-Adresse dieses Portals genügt; ein Brief an die Anschrift im Impressum ebenso. Nennen Sie darin Ihren Namen und die Postleitzahl des Auszugsorts, damit sich der Vorgang zuordnen lässt.

Der Widerruf wirkt ab dem Zeitpunkt, an dem er uns erreicht. Angaben, die vorher an einen Betrieb gegangen sind, liegen dann bei diesem Betrieb — ihm gegenüber ist der Widerruf gesondert zu erklären. Nennen Sie uns den Fall trotzdem: Wir hören sonst nicht davon.

Ihre Lage steht hier nicht dabei?

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Was dieses Portal ausdrücklich nicht tut

Damit niemand eine Leistung erwartet, die es hier nicht gibt — und weil das Weglassen einer Zusage ehrlicher ist als eine, die niemand einlöst:

  • Wir vergeben keine Noten, Sterne oder Siegel und führen keine Rangliste.
  • Wir prüfen die Betriebe nicht. Es gibt kein Prüfverfahren, keinen Kriterienkatalog und keine Stelle, die eine Prüfung durchführt.
  • Wir prüfen die Ausführung nicht und sind bei der Abnahme nicht dabei. Wer Mängel rügt, rügt sie gegenüber dem Betrieb.
  • Wir schließen keinen Vertrag über den Umzug und nennen keinen Preis — beides gehört dem Betrieb, den Sie beauftragen.
  • Wir geben Ihre Angaben an niemanden außer den einen Fachbetrieb, der Ihre Anfrage bearbeitet.

Welcher Punkt trifft bei Ihnen zu?

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Häufige Fragen

Erfahre ich vor dem Absenden, welcher Betrieb meine Anfrage bekommt?

Nein, und zwar nicht aus Zurückhaltung: Beim Absenden steht der Betrieb noch nicht fest. Wir suchen ihn erst danach — anhand des Auszugsorts, der Umzugsart, der gewünschten Leistungen und des Zeitraums. Sobald er die Anfrage hat, meldet er sich bei Ihnen und nennt seinen Namen selbst.

Kann ich einen bestimmten Betrieb ausschließen?

Schreiben Sie das ins Nachrichtenfeld des Formulars: Wenn Sie mit einem bestimmten Betrieb schlechte Erfahrungen gemacht haben, nennen Sie ihn dort, und wir berücksichtigen das bei der Auswahl. Ein eigenes Auswahlfeld hat das Formular dafür nicht — wer sichergehen will, schreibt es vor dem Absenden zusätzlich an die E-Mail-Adresse auf der Kontaktseite.

Bezahlen die Betriebe für die Anfragen?

Die Umzugsbetriebe vergüten dieses Portal für die Vermittlung. Das ist das Geschäftsmodell, und es steht hier, weil Sie es beim Lesen unserer Seiten wissen sollten. Für Sie ist die Anfrage kostenlos, und auf die Rechnung des Betriebs kommt dadurch kein Aufschlag.

Was ist, wenn ich mit dem Betrieb unzufrieden bin?

Ansprechpartner bei Mängeln ist der Betrieb, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben — Gewährleistung und Haftung richten sich nach diesem Vertrag und nach den §§ 451 ff. HGB. In ein fremdes Vertragsverhältnis können wir nicht eingreifen, und ein Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren bietet dieses Portal nicht an. Sagen Sie uns trotzdem Bescheid: Was wir erfahren, fließt in die Entscheidung ein, an welche Betriebe wir weiter vermitteln.

Sie beschreiben den Umzug einmal — den passenden Fachbetrieb suchen wir.

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