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Umzug Fachbetriebe

Kostenübernahme

Wer zahlt den Umzug? Kostenübernahme und Zuschüsse

Einen allgemeinen Umzugszuschuss gibt es in Deutschland nicht. Wer den Umzug ganz oder teilweise bezahlt bekommt, hängt an der Lebenslage: Bürgergeld und Sozialhilfe führen zum kommunalen Träger, ein Umzug für eine neue Arbeit zur Agentur für Arbeit, ein berufsbedingter Umzug zum Finanzamt über die Steuererklärung, ein pflegebedingter Umzug zur Pflegekasse.

Diese Seite ordnet die Wege, nennt zu jedem die Rechtsgrundlage und sagt, was vor dem Umzug zu tun ist. Bei allen Wegen außer dem steuerlichen gilt: Der Antrag gehört vor den Umzug. Wir prüfen keine Anträge und entscheiden über keine Leistung — wir vermitteln Fachbetriebe und werden von diesen vergütet.

Wer in welcher Lebenslage zuständig ist

Die Tabelle sortiert nach der Lebenslage, nicht nach der Behörde. Mehrere Zeilen können gleichzeitig zutreffen — dann laufen zwei Verfahren nebeneinander.

LebenslageZuständige StelleRechtsgrundlageWas vorher zu tun ist
Bezug von BürgergeldDer kommunale Träger (Jobcenter)§ 22 SGB IIZusicherung schriftlich einholen, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird
Bezug von SozialhilfeDer Träger der Sozialhilfe (Sozialamt)§ 35 SGB XIIDen Umzug vorher anzeigen und die Übernahme beantragen
Umzug, um eine Arbeit aufzunehmenDie Agentur für Arbeit§ 44 SGB III (Vermittlungsbudget)Vor der Entstehung der Kosten beantragen; die Förderung steht im Ermessen
Berufsbedingter Umzug als Arbeitnehmerin oder ArbeitnehmerDas Finanzamt, über die SteuererklärungWerbungskosten nach dem EinkommensteuerrechtBelege sammeln; die Absetzbarkeit wird nachträglich geltend gemacht
Der Arbeitgeber veranlasst den UmzugDer ArbeitgeberArbeitsvertrag oder Zusage; steuerliche Behandlung nach dem UmzugskostenrechtDie Zusage schriftlich geben lassen, mit Umfang und Höchstbetrag
Umzug wegen Pflegebedürftigkeit in eine geeignete WohnungDie Pflegekasse§ 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)Vor Beginn der Maßnahme beantragen
Bundesbedienstete bei dienstlich veranlasstem UmzugDie DienststelleBundesumzugskostengesetz (BUKG)Zusage der Dienststelle einholen, bevor Verträge geschlossen werden

Die Spalte „Rechtsgrundlage“ nennt die Norm, aus der die Zuständigkeit folgt — nicht den Anspruch im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe geleistet wird, entscheidet die zuständige Stelle nach den Umständen Ihres Falls.

Quelle: § 22 SGB II, § 35 SGB XII, § 44 SGB III, § 40 Abs. 4 SGB XI, BUKG · Stand Rechtsstand 3. September 2026

Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten
Der Sammelbegriff des Sozialrechts für die Kosten, die beim Wechsel der Wohnung entstehen: Aufwendungen, um die neue Wohnung zu erhalten, und Aufwendungen für den Umzug selbst — vom Transport über Mietwagen und Helfer bis zu Genossenschaftsanteilen und Mietkaution.
Die Begriffe stehen im Gesetz nebeneinander und werden getrennt behandelt: Umzugskosten können als Zuschuss übernommen werden, die Mietkaution als Darlehen. Wer beides in einem Satz beantragt, bekommt am Ende zwei verschiedene Entscheidungen — deshalb lohnt es sich, beides von Anfang an getrennt zu benennen.

Quelle: § 22 Abs. 6 SGB II · Stand Rechtsstand 3. September 2026

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Warum der Antrag vor den Umzug gehört

Der teuerste Fehler bei der Kostenübernahme ist kein Rechenfehler, sondern eine Reihenfolge. Alle in der Tabelle genannten Wege bis auf einen setzen voraus, dass die Stelle vor dem Umzug eingebunden war: Das Sozialrecht verlangt eine Zusicherung vor Abschluss des neuen Mietvertrags, die Förderung aus dem Vermittlungsbudget wird vor Entstehung der Kosten beantragt, die Pflegekasse entscheidet vor Beginn der Maßnahme, und eine Zusage des Arbeitgebers ist nach dem Umzug schwer zu erwirken.

Die Ausnahme ist das Steuerrecht: Werbungskosten werden nachträglich mit der Steuererklärung geltend gemacht. Aber auch dort gilt eine Vorbedingung, nur eine leisere — ohne Belege gibt es nichts abzusetzen, und Belege sammelt man vorher.

Praktisch heißt das: Sobald ein Umzug im Raum steht, klären Sie zuerst, welche Stelle zuständig sein könnte, und fragen Sie dort nach dem Verfahren. Das kostet ein Telefonat und entscheidet über den Rest.

Unterlagen, die Sie vor jedem Antrag zusammenstellen können

Welche Nachweise verlangt werden, legt die zuständige Stelle fest. Diese Unterlagen sind in den genannten Verfahren nützlich und lassen sich vorher besorgen:

  • Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung für die bisherige Wohnung.
  • Das Wohnungsangebot oder den Entwurf des neuen Mietvertrags — noch nicht unterschrieben.
  • Schriftliche Kostenvoranschläge von Umzugsbetrieben, mit Datum und Leistungsumfang.
  • Falls in Eigenregie umgezogen wird: Angebote für Mietwagen, Kartons und Helfer.
  • Angaben zur neuen Wohnung: Größe, Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten.
  • Den Grund des Umzugs, sachlich beschrieben — Arbeitsaufnahme, Kündigung durch den Vermieter, Wohnungsgröße, Erreichbarkeit der Wohnung.
  • Nachweise über den Grund, soweit vorhanden: Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufforderung des Trägers.

Wenn keine Stelle zuständig ist

Für einen Umzug, der weder sozialrechtlich, noch beruflich, noch pflegebedingt veranlasst ist, gibt es keine Stelle, die ihn bezahlt. Das ist keine Lücke im System — der Umzug ist dann eine private Ausgabe wie die Miete selbst.

Was bleibt, ist der Umfang. Der Preis eines Umzugs hängt an drei Größen, die Sie beeinflussen können: an der Menge, die mitkommt, an der Zahl der Leistungen, die der Betrieb übernimmt, und am Termin. Wer weniger mitnimmt, mehr selbst packt und beim Datum beweglich ist, verändert das Angebot spürbar.

Und es bleibt die Grundlage. Ein Angebot, in dem Menge, Etagen und Leistungen einzeln stehen, lässt sich prüfen und im Zweifel nachverhandeln — eine Endsumme ohne Posten nicht.

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Häufige Fragen

Wer zahlt den Umzug?

Einen allgemeinen Umzugszuschuss gibt es nicht; zuständig ist immer eine Stelle, die zur Lebenslage passt. Bei Bürgergeld und Sozialhilfe ist es der kommunale Träger, bei einem Umzug zur Arbeitsaufnahme die Agentur für Arbeit, bei einem berufsbedingten Umzug das Finanzamt über die Steuererklärung, bei Pflegebedürftigkeit die Pflegekasse. Trifft keine dieser Lagen zu, ist der Umzug eine private Ausgabe.

Muss der Antrag vor dem Umzug gestellt werden?

Alle hier genannten Wege zur Kostenübernahme bis auf das Steuerrecht setzen voraus, dass die zuständige Stelle vor dem Umzug eingebunden war. Im Sozialrecht ist die vorherige Zusicherung ausdrücklich Voraussetzung, die Agentur für Arbeit fördert vor Entstehung der Kosten, und die Pflegekasse entscheidet vor Beginn der Maßnahme. Werbungskosten dagegen werden nachträglich in der Steuererklärung geltend gemacht.

Wird die Mietkaution mit übernommen?

Die Mietkaution wird im Bürgergeld gesondert behandelt und als Darlehen gewährt, nicht als Zuschuss — sie fließt am Ende des Mietverhältnisses zurück. Auch dafür ist eine vorherige Zusicherung nötig, und zwar des Trägers am Ort der neuen Wohnung. Beantragen Sie Umzugskosten und Kaution getrennt, weil darüber getrennt entschieden wird.

Zahlt das Amt eine Umzugsfirma oder muss selbst umgezogen werden?

Ob eine Umzugsfirma finanziert wird oder ein Umzug in Eigenregie erwartet wird, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Gründe, die für eine Firma sprechen, tragen Sie im Antrag vor — dazu zählen etwa die Etage, der Trageweg, sperrige Möbel oder der Umfang des Hausrats. Legen Sie in beiden Fällen schriftliche Angebote bei, für die Firma ebenso wie für Mietwagen und Helfer.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Gegen einen ablehnenden Bescheid steht ein Rechtsbehelf offen, der am Ende des Bescheids in der Rechtsbehelfsbelehrung genannt ist. Dort stehen auch die Frist und die Stelle, bei der er einzulegen ist — halten Sie beides ein, sonst wird der Bescheid bestandskräftig. Unterstützung bieten Sozialberatungsstellen, Verbraucherzentralen und Sozialverbände.

Sie beschreiben den Umzug einmal — den passenden Fachbetrieb suchen wir.

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