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Umzug Fachbetriebe

Umzugsfirmen

Umzugsunternehmen finden und beauftragen

Ein Umzugsunternehmen befördert Ihren Hausrat von der alten in die neue Wohnung und übernimmt auf Wunsch die Arbeiten drumherum: einpacken, Möbel ab- und aufbauen, die Küche demontieren, eine Halteverbotszone beantragen, Ausrangiertes entsorgen. Beauftragt wird es mit einem Umzugsvertrag, und welche dieser Leistungen darin stehen, entscheiden Sie beim Zuschnitt des Angebots.

Diese Seite führt durch die Auswahl: was ein Betrieb übernehmen kann, welche Angaben ein Angebot überhaupt belastbar machen und woran zwei Angebote vergleichbar werden. Ausgeführt wird der Umzug von einem Fachbetrieb — wir geben Ihre Anfrage an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient, kostenlos und unverbindlich.

Umzugsvertrag
Ein Frachtvertrag über die Beförderung von Umzugsgut. Auf ihn sind nach § 451 HGB die Vorschriften über den Frachtvertrag anzuwenden, ergänzt um die besonderen Vorschriften für den Umzug.
Der Unterschied zu einer bloßen Transportfahrt ist für Sie kein akademischer: Mit dem Umzugsvertrag gilt eine gesetzliche Haftung des Unternehmens für Verlust und Beschädigung des Guts, die kein nachgewiesenes Verschulden voraussetzt. Sie ist der Höhe nach begrenzt und kennt Ausschlussgründe — aber sie besteht, ohne dass Sie sie vereinbaren müssten. Wer stattdessen nur Arbeitskräfte stundenweise bezahlt, hat diesen Rahmen nicht.

Quelle: § 451 HGB (Umzugsvertrag) · Stand September 2026

Was ein Umzugsunternehmen übernehmen kann

Der Transport ist der Kern; alles andere ist zubuchbar und gehört als eigener Posten ins Angebot. Die dritte Spalte nennt jeweils die Angabe, an der Sie im Angebot erkennen, dass die Leistung wirklich enthalten ist.

LeistungWas dahinterstecktWoran Sie es im Angebot erkennen
TransportFahrzeug, Anfahrt, Beladen, Fahrt, Entladen — die Grundleistung jedes UmzugsauftragsDas zugrunde gelegte Ladevolumen in Kubikmetern und die Zahl der eingesetzten Kräfte
PackserviceDer Betrieb packt Ihren Hausrat in Kartons und übernimmt damit auch die VerpackungGetrennter Posten mit Angabe, ob Material gestellt wird und ob am Zielort ausgepackt wird
MöbelmontageSchränke, Betten und Regale werden abgebaut und am Zielort wieder aufgebautAufzählung der Möbelstücke oder eine Mengenangabe — nicht nur das Wort „Montage“
Küchendemontage und -montageAusbau, Transport und Wiederaufbau der Einbauküche samt Anpassung von PassteilenEigener Posten; getrennt davon die Frage, wer Wasser, Strom und Gas anschließt
HalteverbotszoneBeantragung bei der zuständigen Stelle und Aufstellen der Schilder an beiden AdressenGetrennt ausgewiesen: die Leistung des Betriebs und die Gebühr der Kommune
MöbelliftEin Außenaufzug, wenn Treppenhaus oder Fenstermaße das Tragen unmöglich machenAls Position mit Einsatzdauer, nicht als Nebensatz im Fließtext des Angebots
ZwischenlagerungEinlagern des Guts, wenn zwischen Auszug und Einzug Zeit liegtGetrennt nach einmaligem Ein- und Auslagerungsaufwand und laufender Lagerzeit
EntsorgungMöbel und Geräte, die nicht mitkommen, werden abgefahrenMengenangabe und die Frage, ob Entsorgungsgebühren enthalten sind

Ein Betrieb kann alle Zeilen abdecken oder nur die erste. Entscheidend ist nicht die Zahl der Zeilen, sondern dass jede beauftragte Leistung im Angebot einen eigenen Preis trägt — nur so lässt sie sich streichen, wenn das Angebot zu teuer wird.

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Von der ersten Anfrage bis zum Umzugstag

Die Reihenfolge ist nicht beliebig: Jeder Schritt liefert die Angabe, die der nächste braucht. Wer die Menge erst am Umzugstag klärt, verhandelt in der schlechtesten Lage, die es gibt.

  1. 1. Umfang festlegen

    Was kommt mit, was nicht? Diese Frage entscheidet über das Volumen, und das Volumen ist die Bezugsgröße jeder Kalkulation. Kellerabteil, Dachboden und Garage gehören dazu — beim Schätzen aus dem Kopf fallen sie leicht heraus, weil man sie nicht täglich sieht.

  2. 2. Leistungsumfang wählen

    Nur Transport, Transport mit Montage oder Komplettservice? Der Zuschnitt bestimmt den Preis stärker als die Wahl zwischen zwei Betrieben. Legen Sie ihn vor der Anfrage fest, sonst steht im Angebot ein anderer Auftrag als der, den Sie gemeint haben.

  3. 3. Angebot einholen

    Beschreiben Sie den festgelegten Umfang einmal vollständig. Wir nehmen die Beschreibung entgegen und geben sie an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient; das Heraussuchen der Betriebe entfällt für Sie.

  4. 4. Besichtigung oder Videorundgang

    Ein Preis für einen Umzug, den niemand gesehen hat, beruht allein auf Ihren Angaben. Eine Besichtigung vor Ort oder ein Rundgang per Video macht die Menge zur Grundlage des Betriebs — und damit zu seinem Risiko statt zu Ihrem.

  5. 5. Angebot prüfen

    Geprüft wird nicht die Endsumme, sondern die Grundlage: das angesetzte Volumen, der Leistungsumfang, die Abrechnungsart. Was dort fehlt, wird zur Rückfrage — nicht zur Annahme.

  6. 6. Schriftlich beauftragen

    Auftragsbestätigung mit Datum, Zeitfenster, Leistungsumfang, Preis und Abrechnungsart. Mündliche Zusagen am Telefon sind im Streitfall nichts wert, weil niemand sie belegen kann.

  7. 7. Den Umzugstag vorbereiten

    Halteflächen an beiden Adressen, Zugang zu Aufzug und Treppenhaus, Schlüssel, eine erreichbare Ansprechperson. Wartezeit ist in jedem Angebot eine abrechenbare Position — sie entsteht an der Tür und nicht auf der Straße.

Woran die Höhe des Preises hängt

Vier Größen bestimmen jedes Umzugsangebot: das Volumen des Guts, die Strecke, die Zugänglichkeit beider Adressen und der Umfang der Zusatzleistungen. Der Termin kommt als fünfte hinzu — er ist die einzige der fünf, die Sie ohne Verzicht verändern können.

Das Volumen wiegt am schwersten, weil an ihm zwei Dinge gleichzeitig hängen: die Fahrzeuggröße und die Arbeitszeit. Die Zugänglichkeit ist die Größe, die am meisten unterschätzt wird — vierter Stock ohne Aufzug gegen Erdgeschoss mit Zufahrt ist bei gleicher Wohnungsgröße ein anderer Auftrag, weil jedes einzelne Stück mehrfach getragen wird.

Was das für Ihren Fall bedeutet, lässt sich ohne Kenntnis der Menge nicht sagen. Der Kostenrechner ordnet die fünf Größen für Sie ein und zeigt, welche davon Ihr Vorhaben bestimmt; eine verbindliche Zahl nennt Ihnen der Betrieb, der das Volumen gesehen hat.

Gilt das auch für Ihren Umzug?

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Die Angaben, aus denen ein Angebot entsteht

Das sind die Punkte, nach denen ein Betrieb ohnehin fragt. Wer sie vorher beisammen hat, bekommt statt einer Rückfrage ein Angebot:

  • Art des UmzugsWohnung, Haus, Büro, Einlagerung oder ein einzelnes Möbelstück.
  • Größe in ZimmernDie Angabe, die jeder weiß; Kubikmeter kann der Volumenrechner daraus machen.
  • Postleitzahl und OrtFür den Auszug — und für den Zielort, sobald er feststeht.
  • Etage und AufzugAn beiden Adressen, getrennt genannt.
  • ZufahrtKann ein großes Fahrzeug vor der Tür halten, oder ist der Trageweg lang?
  • ZeitraumUnd wie fest der Termin ist — ein flexibler Termin ist ein Verhandlungsargument.
  • Gewünschte ZusatzleistungenJede einzeln benannt statt als „Komplettpaket“.
  • BesonderheitenKlavier, Tresor, Aquarium, sehr schwere oder sperrige Einzelstücke.

Welcher Punkt trifft bei Ihnen zu?

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Warum die Besichtigung über die Verlässlichkeit des Preises entscheidet

Ein Umzugspreis ist eine Rechnung über eine Menge, die niemand gezählt hat. Solange die Menge nur aus Ihrer Beschreibung stammt, trägt der Betrieb kein Mengenrisiko: Stimmt die Angabe am Umzugstag nicht, wird nachgefordert — und zwar in dem Moment, in dem das Fahrzeug vor der Tür steht und die Wohnung leer werden muss.

Eine Besichtigung dreht das um. Wer die Wohnung gesehen hat, kalkuliert auf eigener Grundlage, und eine Nachforderung wegen der Menge wird zu seinem Problem. Dasselbe leistet ein Rundgang per Videoanruf, wenn der Betrieb ihn anbietet und das Ergebnis im Angebot als zugrunde gelegtes Volumen festhält.

Für Sie folgt daraus eine einfache Frage an jedes Angebot: Welches Volumen liegt ihm zugrunde, und woher stammt diese Zahl? Steht sie im Angebot, ist im Streitfall klar, worüber gesprochen wird. Steht sie nicht darin, ist der Preis eine Schätzung mit einer Zahl davor.

Wohin dieser Bereich führt

Ein Umzug ist nicht wie der andere, und die Seiten darunter beantworten jeweils eine andere Frage:

Häufige Fragen

Wie finde ich ein passendes Umzugsunternehmen?

Ein passendes Umzugsunternehmen finden Sie, indem Sie zuerst den Leistungsumfang festlegen und erst danach Betriebe anfragen. Wer nur den Transport braucht, vergleicht andere Angebote als jemand, der Packservice und Küchenmontage dazubucht. Beschreiben Sie den Umfang einmal vollständig und lassen Sie sich im Angebot das zugrunde gelegte Volumen nennen; welcher Betrieb Ihr Gebiet bedient, suchen wir für Sie heraus.

Wie lange vorher sollte ich ein Umzugsunternehmen beauftragen?

Der Vorlauf für die Beauftragung richtet sich nach zwei Dingen, die beide früh feststehen: dem Ende Ihres Mietverhältnisses und der Frage, wie fest Ihr Termin ist. Nach § 573c BGB endet ein gekündigtes Mietverhältnis zum Monatsende, weshalb Auszugstermine auf den Monatswechsel fallen. Wer einen Termin in der Monatsmitte anbieten kann, hat bei der Terminsuche mehr Spielraum.

Was kostet ein Umzugsunternehmen?

Der Preis eines Umzugsunternehmens ergibt sich aus fünf Größen: Volumen, Strecke, Zugänglichkeit beider Adressen, Zusatzleistungen und Termin. Eine Pauschalzahl gibt es nicht, weil sich zwei Drei-Zimmer-Wohnungen im Volumen um den Faktor zwei unterscheiden können. Der Kostenrechner ordnet Ihren Fall vorab ein, die verbindliche Zahl nennt der Betrieb nach der Besichtigung.

Muss ein Umzugsunternehmen die Wohnung vorher besichtigen?

Eine Besichtigungspflicht gibt es nicht, aber ohne Besichtigung beruht der Preis allein auf Ihren Angaben. Stimmt die Menge am Umzugstag nicht mit der Beschreibung überein, wird nachgefordert. Eine Besichtigung vor Ort oder ein Rundgang per Video verschiebt dieses Mengenrisiko zum Betrieb — vorausgesetzt, das ermittelte Volumen steht im Angebot.

Haftet das Umzugsunternehmen für beschädigte Möbel?

Für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts haftet das beauftragte Unternehmen nach dem Frachtrecht des Handelsgesetzbuchs, ohne dass ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Die Haftung ist nach § 451e HGB auf 620 Euro je Kubikmeter benötigten Laderaum begrenzt und setzt eine rechtzeitige Schadensanzeige voraus. Für selbst verpacktes Gut gibt es zusätzlich einen besonderen Ausschlussgrund.

Was kostet die Anfrage über dieses Portal?

Die Anfrage über dieses Portal ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Ihre Beschreibung geht an einen passenden Fachbetrieb, der Ihr Gebiet bedient, und an niemanden sonst. Vergütet werden wir von dem Betrieb, an den wir weitergeben; eine Vermittlungsgebühr fällt für Sie nicht an, und aus der Anfrage entsteht kein Auftrag.

Sie beschreiben den Umzug einmal — den passenden Fachbetrieb suchen wir.

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