Angebote prüfen
Umzugsunternehmen vergleichen: worauf es im Angebot ankommt
Zwei Umzugsangebote lassen sich erst vergleichen, wenn drei Dinge übereinstimmen: die zugrunde gelegte Menge, der Leistungsumfang und die Abrechnungsart. Fehlt eine dieser drei Übereinstimmungen, sagt die Differenz zwischen den Endsummen nichts aus — dann steht neben einem Preis eine Schätzung, neben einem Komplettservice ein reiner Transport oder neben einem Festpreis ein Stundensatz.
Diese Seite zeigt, wie Sie die Vergleichbarkeit herstellen und woran Sie ein unvollständiges Angebot erkennen. Das Angebot selbst kommt vom Fachbetrieb; wir nehmen Ihre Beschreibung einmal entgegen und geben sie an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient — unverändert, damit er die Aufgabe rechnet, die Sie gemeint haben.
- Vergleichbares Angebot
- Zwei Umzugsangebote sind vergleichbar, wenn ihnen dieselbe Mengengrundlage, derselbe Leistungsumfang und dieselbe Abrechnungsart zugrunde liegen. Erst dann ist die Differenz der Endsummen eine Aussage über den Preis und nicht über den Zuschnitt.
- Praktisch heißt das: Im Angebot steht das Volumen in Kubikmetern, jede beauftragte Leistung ist einzeln aufgeführt, und die Abrechnungsart ist benannt. Fehlt eines davon, ist der Vergleich noch nicht möglich — und die Rückfrage beim Betrieb ist billiger als die Überraschung am Umzugstag.
Warum Ihre Anfrage an einen Betrieb geht
Jedes zusätzliche Angebot bedeutet einen weiteren Besichtigungstermin, eine weitere Beschreibung und eine weitere Rückmeldung, die Sie einordnen müssen. Wer fünf Betriebe anfragt, hat vier Absagen zu erteilen — was in der Sache nichts ändert, aber Zeit kostet, die vor einem Umzug knapp ist.
Deshalb geben wir Ihre Anfrage an einen passenden Fachbetrieb weiter und nicht an mehrere. Welcher es wird, suchen wir anhand Ihrer Angaben aus: Auszugsort, Umzugsart, gewünschte Leistungen, Zeitraum. Das ist die Arbeit, die Ihnen sonst zufiele.
Wenn Sie zusätzlich selbst Angebote einholen möchten, hindert Sie daran nichts — aus der Anfrage entsteht keine Bindung. Wichtiger als die Zahl der Angebote ist ohnehin ihre Grundlage: Wer unsicher ist, hat meist nicht zu wenige Angebote, sondern zwei Angebote über zwei verschiedene Aufträge.
Gilt das auch für Ihren Umzug?
Kostenlose Anfrage stellenDrei Abrechnungsarten und wer das Mengenrisiko trägt
Die Abrechnungsart entscheidet, wer die Folgen trägt, wenn am Umzugstag mehr da ist als besprochen. Vergleichen lassen sich Angebote nur innerhalb derselben Zeile.
| Abrechnungsart | Was sie bedeutet | Wer das Mengenrisiko trägt | Wonach Sie fragen |
|---|---|---|---|
| Festpreis | Ein Betrag für den beschriebenen Umfang, unabhängig von der tatsächlichen Dauer | Der Betrieb — sofern er die Menge selbst ermittelt hat | Welches Volumen liegt zugrunde, und was gilt bei einer Abweichung? |
| Abrechnung nach Aufwand | Bezahlt werden eingesetzte Kräfte und Fahrzeug nach Zeit, dazu Material und Leistungen | Sie | Stundensatz je Kraft, Mindesteinsatzzeit, ob An- und Abfahrtszeit mitgerechnet wird |
| Aufwand mit Obergrenze | Abrechnung nach Zeit, begrenzt auf einen vereinbarten Höchstbetrag | Geteilt: Sie bis zur Grenze, der Betrieb darüber | Wie die Obergrenze im Vertrag steht und was sie einschließt |
Wenn ein Betrieb keinen Festpreis geben will, ist die dritte Zeile der Vorschlag, den Sie machen können. Sie ist die ehrlichste Form, solange die Menge geschätzt ist — und sie zeigt Ihnen, wie sicher sich der Betrieb selbst ist.
Die Prüfliste für ein Umzugsangebot
Gehen Sie jedes Angebot einmal von oben nach unten durch. Was fehlt, wird zur Rückfrage — nicht zur Annahme:
- Firmierung, Anschrift und eine erreichbare Ansprechperson des Betriebs.
- Das zugrunde gelegte Volumen in Kubikmetern und woher diese Zahl stammt.
- Termin und Zeitfenster, für Beladung und Lieferung getrennt genannt.
- Die Abrechnungsart, ausdrücklich benannt: Festpreis, Aufwand oder Aufwand mit Obergrenze.
- Jede beauftragte Zusatzleistung mit eigenem Preis statt als Sammelposten.
- Zahl der eingesetzten Kräfte und die Fahrzeuggröße.
- Wer die Halteverbotszone beantragt und wer die kommunale Gebühr trägt.
- Ob ein Möbellift eingeplant ist und was er kostet, falls er vor Ort nötig wird.
- Wie mit Wartezeit umgegangen wird und ab wann sie berechnet wird.
- Zahlungsbedingungen: wann fällig, in welcher Form, ob eine Anzahlung verlangt wird.
- Der Hinweis auf die gesetzliche Haftung und die Frage, ob eine Wertdeklaration möglich ist.
- Was ausdrücklich nicht enthalten ist — der Satz, der am meisten klärt und in keinem Angebot stehen muss.
Welcher Punkt trifft bei Ihnen zu?
Kostenlose Anfrage stellenGleiche Wörter, verschiedene Leistungen
Diese Begriffe stehen in fast jedem Angebot und bedeuten nicht überall dasselbe. Die dritte Spalte enthält jeweils die Frage, die den Unterschied klärt.
| Position im Angebot | Was gemeint sein kann | Die Frage, die es klärt |
|---|---|---|
| Komplettservice | Von „Transport plus Montage“ bis „einpacken, tragen, aufbauen, auspacken, Kartons abholen“ | Welche einzelnen Leistungen sind enthalten, und welche sind es ausdrücklich nicht? |
| Packservice | Mit oder ohne Verpackungsmaterial; mit oder ohne Auspacken am Zielort | Wird Material gestellt, und ist das Auspacken enthalten? |
| Möbelmontage | Alle Möbel oder nur benannte Stücke; mit oder ohne Küche | Welche Möbelstücke sind erfasst, und ist die Einbauküche dabei? |
| Halteverbotszone | Nur die Beantragung, oder Beantragung samt Schildern und kommunaler Gebühr | Ist die Gebühr der Kommune enthalten oder wird sie durchgereicht? |
| Anfahrt | Enthalten in der Grundpauschale oder als eigener Posten je Kilometer | Ab welchem Punkt wird die Anfahrt berechnet, und gilt das auch für den Rückweg? |
| Versicherung | Die gesetzliche Haftung des Unternehmens oder eine zusätzliche Transportversicherung | Ist das die gesetzliche Haftung, oder ist eine darüber hinausgehende Deckung gemeint? |
Lassen Sie sich die Antworten in das Angebot schreiben statt am Telefon geben. Eine mündliche Klarstellung ist im Streitfall nicht mehr auffindbar.
Welche Zeile beschreibt Ihren Umzug?
Kostenlose Anfrage stellenWoran ein Angebot unvollständig ist
Ein Angebot ohne Mengengrundlage ist der wichtigste Fall. Steht kein Volumen darin, kalkuliert der Betrieb auf Ihre Beschreibung — und trägt damit kein Risiko. Das muss kein Nachteil sein, solange Sie es wissen; unangenehm wird es, wenn Sie es für einen Festpreis halten.
Der zweite Fall ist der Sammelposten. „Umzugsleistungen pauschal“ über einer einzigen Zahl lässt sich nicht kürzen: Sie können nichts streichen, weil nichts einzeln benannt ist. Bitten Sie um eine Aufgliederung, bevor Sie über den Preis sprechen — sonst verhandeln Sie über eine Zahl, deren Bestandteile Sie nicht kennen.
Der dritte Fall ist das fehlende Negativ. In einem Angebot steht, was gemacht wird; was nicht gemacht wird, muss nicht dabeistehen. Genau dort entstehen die Nachträge. Die Frage „Was ist ausdrücklich nicht enthalten?“ ist die nützlichste, die Sie stellen können — und sie kostet nichts.
Betrifft Sie das?
Kostenlose Anfrage stellenHäufige Fragen
Wie viele Angebote sollte ich für einen Umzug einholen?
Zwei bis drei Angebote reichen für einen belastbaren Vergleich. Gemeint sind Angebote, die Sie selbst einholen — Ihre Anfrage über dieses Portal geht an einen Fachbetrieb, nicht an mehrere. Das erste Angebot hat keinen Maßstab, das zweite liefert ihn, das dritte zeigt, ob das zweite ein Ausreißer war. Jedes weitere bedeutet einen weiteren Besichtigungstermin und eine weitere Absage — der Aufwand steigt schneller als der Erkenntnisgewinn.
Wie mache ich zwei Umzugsangebote vergleichbar?
Vergleichbar werden zwei Angebote durch drei Übereinstimmungen: dieselbe Mengengrundlage in Kubikmetern, denselben Leistungsumfang und dieselbe Abrechnungsart. Beschreiben Sie allen Betrieben denselben Umfang und lassen Sie sich in jedem Angebot das zugrunde gelegte Volumen nennen. Erst dann ist die Differenz der Endsummen eine Aussage über den Preis.
Was muss in einem Umzugsangebot stehen?
In ein vollständiges Umzugsangebot gehören Firmierung und Anschrift des Betriebs, das zugrunde gelegte Volumen, Termin und Zeitfenster, die Abrechnungsart, jede Zusatzleistung mit eigenem Preis, die Zahl der Kräfte, die Regelung zur Halteverbotszone und die Zahlungsbedingungen. Ebenso wichtig ist die Angabe, was ausdrücklich nicht enthalten ist.
Ist das günstigste Angebot das richtige?
Die niedrigste Endsumme ist erst dann die günstigste, wenn alle Angebote auf derselben Grundlage stehen. Ein Angebot ohne ermitteltes Volumen kann am Umzugstag teurer werden als eines, das höher aussieht und die Menge einschließt. Vergleichen Sie zuerst die Grundlage, dann den Preis.
Darf ein Umzugsunternehmen am Umzugstag mehr verlangen?
Ob eine Nachforderung berechtigt ist, hängt daran, was vereinbart wurde. Bei einem Festpreis für einen beschriebenen Umfang trägt der Betrieb das Risiko der Kalkulation, sofern er die Menge selbst ermittelt hat. Bei Abrechnung nach Aufwand ist die Mehrarbeit der Regelfall der Vereinbarung. Genau deshalb gehört die Abrechnungsart schriftlich ins Angebot.
Sie beschreiben den Umzug einmal — den passenden Fachbetrieb suchen wir.
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