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Privatumzug

Privatumzug: Wohnung oder Haus mit einer Firma umziehen

Ein Privatumzug ist der Umzug eines Haushalts — Wohnung oder Haus — durch ein Umzugsunternehmen. Beauftragt wird er als Umzugsvertrag; der Betrieb schuldet damit die Beförderung des Umzugsguts und haftet dafür nach dem Frachtrecht des Handelsgesetzbuchs. Wie viel er darüber hinaus übernimmt, entscheiden Sie über den Leistungsumfang: nur Transport, Transport mit Montage oder Komplettservice.

Diese Seite beschreibt die drei Stufen, den zeitlichen Ablauf und die Angaben, aus denen ein belastbares Angebot entsteht. Ausgeführt wird der Umzug von einem Fachbetrieb — wir geben Ihre Anfrage an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient, kostenlos und unverbindlich.

Privatumzug
Der Umzug eines privaten Haushalts durch ein Umzugsunternehmen. Rechtlich ist er ein Umzugsvertrag: ein Frachtvertrag über die Beförderung von Umzugsgut, auf den nach § 451 HGB die Vorschriften über den Frachtvertrag anzuwenden sind, ergänzt um besondere Vorschriften für den Umzug.
Die Abgrenzung zum Firmenumzug verläuft nicht an der Menge, sondern am Zweck: Beim Privatumzug wird ein Haushalt bewegt, beim Firmenumzug ein Betrieb. Für Sie folgt daraus vor allem eines — beim Privatumzug gilt der besondere gesetzliche Haftungsrahmen für Umzugsgut, und der Betrieb muss die Beförderung nicht nur organisieren, sondern schulden.

Quelle: § 451 HGB (Umzugsvertrag) · Stand September 2026

Drei Leistungsstufen

Der Leistungsumfang bewegt den Preis stärker als die Wahl zwischen zwei Betrieben. Legen Sie ihn deshalb vor der Anfrage fest — sonst rechnet das Angebot einen anderen Auftrag als den, den Sie gemeint haben.

StufeWas der Betrieb übernimmtWas bei Ihnen bleibt
TransportFahrzeug, Personal, Beladen, Fahrt, Entladen — die Beförderung als solchePacken, Auspacken, Möbel ab- und aufbauen, Material besorgen
Transport mit MontageZusätzlich das Ab- und Aufbauen der Möbel, auf Wunsch die EinbauküchePacken und Auspacken; die Kartons und ihr Inhalt bleiben Ihre Sache
KomplettserviceZusätzlich Packen, Materialstellung und auf Wunsch Auspacken samt KartonabholungWertsachen, Papiere, Schlüssel und alles, was Sie am ersten Abend brauchen

Die Stufen sind keine festen Pakete, sondern eine Reihenfolge: Jede Leistung lässt sich einzeln zubuchen und einzeln streichen. Genau deshalb gehört jede von ihnen im Angebot als eigener Posten ausgewiesen.

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Der Ablauf, vom Entschluss bis zum Umzugstag

Die Reihenfolge ergibt sich aus den Fristen: Die Kündigung des Mietvertrags steht am Anfang, weil sie den Zeitpunkt setzt, an dem alles andere hängt.

  1. 1. Mietverhältnis kündigen

    Die Kündigung ist nach § 573c Abs. 1 BGB spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Aus diesem Datum folgt der späteste Umzugstag — und damit der Rahmen für alles Weitere.

  2. 2. Umfang und Leistungsstufe festlegen

    Was kommt mit, was nicht, und welche Arbeiten geben Sie ab? Keller, Dachboden und Garage gehören in diese Rechnung; beim Schätzen aus dem Kopf fallen sie leicht heraus, weil man sie nicht täglich sieht.

  3. 3. Volumen ermitteln

    Die Menge in Kubikmetern ist die Bezugsgröße jedes Angebots. Überschlägig liefert sie der Volumenrechner, verbindlich die Besichtigung durch den Betrieb oder ein Videorundgang.

  4. 4. Angebot einholen und prüfen

    Der Betrieb bekommt Ihre Beschreibung unverändert. Geprüft wird nicht die Endsumme, sondern die Grundlage: das angesetzte Volumen, der Umfang, die Abrechnungsart.

  5. 5. Beauftragen und Halteverbot klären

    Schriftliche Auftragsbestätigung mit Termin, Umfang, Preis und Abrechnungsart. Gleichzeitig die Halteverbotszone an beiden Adressen — die Vorlaufzeit setzt die Kommune, nicht der Betrieb.

  6. 6. Ummeldungen und Verträge anstoßen

    Strom, Gas, Internet, Versicherungen, Abonnements. Der Wohnsitz selbst wird nach dem Einzug bei der Meldebehörde umgemeldet; die Frist dafür steht im Ratgeber.

  7. 7. Den Umzugstag vorbereiten

    Halteflächen, Aufzug, Schlüssel, eine erreichbare Ansprechperson und eine Kiste mit dem, was am ersten Abend gebraucht wird. Wartezeit ist in jedem Angebot eine abrechenbare Position.

Quelle: § 573c BGB (Fristen der ordentlichen Kündigung) · Stand September 2026

Die Angaben, aus denen ein belastbares Angebot entsteht

Das sind die Punkte, nach denen ein Betrieb ohnehin fragt. Wer sie beisammen hat, bekommt statt einer Rückfrage ein Angebot:

  • Zimmerzahl der bisherigen WohnungUnd ob Keller, Dachboden oder Garage dazukommen.
  • Postleitzahl und OrtFür den Auszug — und für den Zielort, sobald er feststeht.
  • Etage und AufzugAn beiden Adressen, getrennt genannt.
  • ZufahrtKann ein großes Fahrzeug vor der Tür halten, und wie lang ist der Trageweg?
  • ZeitraumUnd wie fest der Termin ist.
  • Gewünschte LeistungenEinzeln benannt: Packservice, Auspacken, Möbelmontage, Küche, Halteverbotszone, Zwischenlagerung, Entsorgung.
  • BesonderheitenKlavier, Tresor, Aquarium, Marmorplatte, sehr schwere Einzelstücke.
  • Zeit zwischen Auszug und EinzugLiegt welche dazwischen, wird eine Zwischenlagerung zum eigenen Posten.

Welcher Punkt trifft bei Ihnen zu?

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Wohnung oder Haus — was den Unterschied macht

Beim Hausumzug wächst nicht nur das Volumen, sondern die Zahl der Orte, an denen etwas steht: Keller, Dachboden, Garage, Gartenhaus, Werkstatt. Diese Bereiche enthalten schwere und sperrige Dinge — Werkzeug, Reifen, Gartengerät, Baumaterial —, und sie sind bei der Besichtigung schnell übersehen, weil sie nicht zum Wohnbereich gehören.

Dazu kommt der Zugang. Wo eine Zufahrt bis vor die Tür führt, verkürzt sich der Trageweg; es hat aber auch eine Treppe ins Dachgeschoss und eine Kellertreppe, die keine Wohnungstreppe ist. Beides gehört in die Beschreibung, weil beides die Arbeitszeit verändert.

Der dritte Unterschied betrifft den Garten. Pflanzen, Gartenmöbel, Geräte und Gerätehäuser sind Umzugsgut wie anderes auch, aber sie stehen nicht von selbst in der ersten Aufzählung. Wer sie mitnehmen will, nennt sie beim Angebot — nachträglich werden sie zur Mengenabweichung am Umzugstag.

Häufige Fragen

Was gehört zu einem Privatumzug?

Zum Privatumzug gehört mindestens die Beförderung des Hausrats von der alten in die neue Wohnung, also Beladen, Fahrt und Entladen. Alles andere ist zubuchbar: Packen, Auspacken, Möbelmontage, Küchendemontage, Halteverbotszone, Zwischenlagerung und Entsorgung. Welche dieser Leistungen im Auftrag stehen, entscheiden Sie über den Leistungsumfang.

Wie lange dauert ein Wohnungsumzug?

Die Dauer eines Wohnungsumzugs hängt am Volumen und am Zugang beider Adressen, nicht an der Quadratmeterzahl. Jede Etage ohne Aufzug verlängert den Weg für jedes einzelne Stück, und ab dem dritten Stock wird ein Möbellift zur Alternative zu mehr Personal. Einen belastbaren Zeitrahmen nennt der Betrieb, nachdem er das Umzugsgut gesehen hat.

Wann sollte ich den Umzug beauftragen?

Der Zeitpunkt richtet sich nach dem Ende des Mietverhältnisses: Nach § 573c Abs. 1 BGB ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Sobald dieses Datum feststeht, steht der späteste Umzugstag fest — und damit der Rahmen für Angebote, Halteverbotszone und Ummeldungen.

Was muss ich beim Umzug selbst packen?

Auch beim Komplettservice bleiben einige Dinge in Ihrer Hand: persönliche Papiere, Schlüssel, Wertsachen und alles, was Sie am ersten Abend in der neuen Wohnung brauchen. Für Edelmetalle, Geld und Wertpapiere sieht das Umzugsvertragsrecht zudem einen besonderen Haftungsausschlussgrund vor — sie gehören deshalb nicht in den Möbelwagen.

Was kostet ein Privatumzug?

Der Preis eines Privatumzugs ergibt sich aus Volumen, Strecke, Zugang an beiden Adressen, Zusatzleistungen und Termin. Das Volumen wiegt am schwersten, weil daran Fahrzeug, Personal und Arbeitszeit gleichzeitig hängen. Eine verbindliche Zahl entsteht, sobald ein Betrieb das Umzugsgut gesehen und ein Angebot mit dem zugrunde gelegten Volumen abgegeben hat.

Sie beschreiben den Umzug einmal — den passenden Fachbetrieb suchen wir.

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