Versicherung
Umzugsversicherung: nötig oder nicht?
Eine eigene Umzugsversicherung ist kein Pflichtprodukt. Beim beauftragten Umzug haftet das Unternehmen bereits von Gesetzes wegen nach §§ 451 ff. HGB, allerdings der Höhe nach gedeckelt: § 451e HGB nennt 620 Euro je Kubikmeter Laderaum. Ob eine zusätzliche Versicherung sinnvoll ist, entscheidet der Abstand zwischen dieser Grenze und dem Wert dessen, was transportiert wird.
Diese Seite ordnet die drei Ebenen — Haftung des Betriebs, Hausratversicherung, Transportversicherung — und sagt, welche Frage an wen geht. Versicherungsverträge vermitteln wir nicht und beraten zu ihnen auch nicht: Dafür ist nach § 34d GewO eine Erlaubnis erforderlich, die dieses Portal nicht hat.
Drei Ebenen, drei Zuständigkeiten
Die Tabelle trennt, was oft in einem Satz zusammengeworfen wird: Haftung ist die Einstandspflicht dessen, der den Schaden verursacht hat. Versicherung ist der Schutz einer Sache, unabhängig davon, ob jemand haftet.
| Ebene | Wofür sie einsteht | Wo ihre Grenze liegt | Ansprechpartner |
|---|---|---|---|
| Haftung des Umzugsunternehmens | Verlust und Beschädigung des Umzugsguts zwischen Übernahme und Ablieferung | Höchstbetrag nach § 451e HGB, Ausschlussgründe nach § 451d HGB, kurze Anzeigefristen | Der beauftragte Betrieb |
| Hausratversicherung | Den Hausrat gegen die vereinbarten Gefahren, beim Wohnungswechsel für eine Übergangszeit in beiden Wohnungen | Nur die versicherten Gefahren — Bruch beim Tragen gehört nicht dazu | Der eigene Hausratversicherer |
| Transportversicherung für den Umzug | Das transportierte Gut selbst, unabhängig davon, ob jemand haftet | Der vereinbarte Umfang, die Selbstbeteiligung und die Bedingungen des Vertrags | Der anbietende Versicherer, teils über den Umzugsbetrieb vermittelt |
| Betriebshaftpflicht des Umzugsbetriebs | Schäden an fremdem Eigentum außerhalb des Umzugsguts, etwa im Treppenhaus | Der Deckungsumfang des jeweiligen Vertrags des Betriebs | Der Betrieb, der den Schaden verursacht hat |
Quelle: §§ 451d, 451e HGB; VHB, Musterbedingungen des GDV · Stand Rechtsstand September 2026
- Transportversicherung
- Eine Versicherung, die das transportierte Gut selbst versichert — unabhängig davon, ob jemand für den Schaden einzustehen hat.
- Der Unterschied zur Haftung ist der Ausgangspunkt: Die Haftung fragt, wer den Schaden verursacht hat, und knüpft daran eine begrenzte Zahlungspflicht. Die Versicherung fragt, was passiert ist, und zahlt im vereinbarten Umfang. Deshalb ist sie dort interessant, wo die Haftungsgrenze zu eng ist oder wo ein Ausschlussgrund greift — etwa bei Sachen, die Sie selbst gepackt haben.
Passt der Begriff zu Ihrem Vorhaben?
Kostenlose Anfrage stellenWas die Hausratversicherung beim Wohnungswechsel leistet
Die Hausratversicherung versichert den Hausrat gegen bestimmte, im Vertrag genannte Gefahren — nach den Musterbedingungen sind das im Kern Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Sie versichert den Hausrat nicht gegen alles, was ihm zustoßen kann.
Für den Umzug sehen die Musterbedingungen einen eigenen Mechanismus vor: Der Versicherungsschutz geht auf die neue Wohnung über, und während des Wohnungswechsels besteht er für eine begrenzte Übergangszeit in beiden Wohnungen. Wie lange diese Übergangszeit dauert und ab wann sie läuft, steht in Ihren Bedingungen; melden Sie den Umzug dem Versicherer, sobald das Datum steht.
Was daraus folgt, ist die wichtigste Erkenntnis dieser Seite: Ein Schrank, der beim Tragen gegen den Türrahmen stößt, ist kein Fall der Hausratversicherung — Bruch beim Transport gehört nicht zu den versicherten Gefahren. Dafür ist die Haftung des Betriebs zuständig oder eine Transportversicherung, sonst niemand.
Quelle: VHB, Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft — Wohnungswechsel · Stand Rechtsstand September 2026
Fragen, die die Entscheidung klären
Die ersten drei gehen an Ihren Versicherer, die letzten drei an den Umzugsbetrieb. Beide Antworten zusammen ergeben das Bild:
- Gilt mein Hausratschutz während des Umzugs in beiden Wohnungen — und für welchen Zeitraum?
- Welche Gefahren sind versichert, und ist Bruch beim Transport darunter?
- Muss ich den Umzug melden, und ändert sich der Beitrag durch die neue Anschrift?
- Welche Haftungssumme nennt das Angebot, und auf welchen Laderaum bezieht sie sich?
- Wird eine erweiterte Haftung angeboten, zu welchem Preis und mit welchen Bedingungen?
- Wer packt — und was folgt daraus für die Haftung nach § 451d HGB?
Welcher Punkt trifft bei Ihnen zu?
Kostenlose Anfrage stellenWann sich die Frage überhaupt stellt
Die Haftungsgrenze bezieht sich auf den benötigten Laderaum, nicht auf das einzelne Stück. Für einen gewöhnlichen Wohnungshausrat ist der Rahmen deshalb weit; eng wird er, wenn ein einzelner Gegenstand einen erheblichen Teil des Gesamtwerts ausmacht — ein Flügel, ein Bild, eine Sammlung, technisches Gerät aus einer Werkstatt.
Die zweite Konstellation sind die Ausschlussgründe. § 451d HGB nennt unter anderem Kostbarkeiten, Geld und Urkunden sowie Sachen, die der Absender selbst verpackt oder verladen hat. Wer viel selbst packt, verschiebt damit einen Teil des Risikos zurück zu sich — das ist kein Argument gegen das Selbstpacken, aber eines dafür, es zu wissen.
Die dritte ist der Umzug ohne Firma. Dort gibt es keine Frachtführerhaftung, gegen die sich abwägen ließe: Was zu Bruch geht, geht auf eigene Rechnung zu Bruch. Auch die Vollkaskoversicherung eines gemieteten Transporters ändert daran nichts — sie deckt das Fahrzeug, nicht die Ladung.
Quelle: § 451d HGB · Stand Rechtsstand September 2026
Betrifft Sie das?
Kostenlose Anfrage stellenHäufige Fragen
Brauche ich eine Umzugsversicherung?
Eine gesonderte Umzugsversicherung ist nicht vorgeschrieben. Beim beauftragten Umzug besteht bereits die gesetzliche Haftung des Unternehmens nach §§ 451 ff. HGB; die Frage ist deshalb, ob deren Höchstbetrag und die Ausschlussgründe zu dem passen, was transportiert wird. Bei wertvollen Einzelstücken und beim Umzug ohne Firma stellt sie sich anders als beim gewöhnlichen Wohnungsumzug.
Was zahlt die Hausratversicherung beim Umzug?
Die Hausratversicherung leistet auch während des Umzugs nur für die im Vertrag genannten Gefahren, im Kern Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Nach den Musterbedingungen besteht der Schutz während des Wohnungswechsels für eine begrenzte Übergangszeit in beiden Wohnungen. Ein Bruchschaden beim Tragen gehört nicht zu den versicherten Gefahren.
Deckt die Haftung des Umzugsunternehmens den vollen Wert?
Nach § 451e HGB ist die Haftung auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird. Ob das ausreicht, hängt vom Verhältnis zwischen Wert und Volumen ab: Viel Wert auf wenig Raum sprengt die Grenze schneller als eine volle Wohnung mit gewöhnlichem Hausrat. Eine höhere Haftung kann vereinbart werden.
Zahlt die Versicherung, wenn ich selbst gepackt habe?
Wer selbst packt, trifft auf den Haftungsausschlussgrund der ungenügenden Verpackung durch den Absender nach § 451d HGB — die Haftung des Betriebs kann dadurch entfallen. Eine Transportversicherung knüpft dagegen nicht an die Haftung an, sondern an den vereinbarten Deckungsumfang; ob selbst gepackte Kartons eingeschlossen sind, steht in ihren Bedingungen. Klären Sie das vor dem Packen, nicht danach.
Sie beschreiben den Umzug einmal — den passenden Fachbetrieb suchen wir.
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