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Umzug Fachbetriebe

Auszug

Wohnungsübergabe: das Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll hält fest, in welchem Zustand eine Wohnung zurückgegeben wird: Zählerstände mit Datum, Zahl der übergebenen Schlüssel, festgestellte Mängel und die Unterschriften beider Seiten. Vorgeschrieben ist es nicht — es ist aber das einzige Papier, mit dem sich der Zustand am Übergabetag später noch belegen lässt.

Diese Seite sagt, was hineingehört, wie der Termin abläuft und welche Frist danach zu laufen beginnt. Den Umzug selbst führen wir nicht aus: Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und geben sie an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient.

Übergabeprotokoll
Eine von Mieterseite und Vermieterseite gemeinsam unterzeichnete Aufstellung des Wohnungszustands zum Zeitpunkt der Übergabe — mit Datum, Zählerständen, Schlüsseln und den festgestellten Mängeln.
Rechtlich ist es kein Vertrag, sondern eine Beweisurkunde. Es begründet keine Ansprüche und verzichtet auf keine; es hält fest, was beide Seiten an diesem Tag gesehen haben. Deshalb ist die Genauigkeit wichtiger als die Form: Ein Protokoll auf einem Blatt Papier, das den Zustand jedes Raums benennt, trägt weiter als ein Formular, in dem nur Häkchen stehen.

Was ins Protokoll gehört

Diese Angaben lassen sich am Termin ohne Vorbereitung aufnehmen. Was fehlt, fehlt später auch als Beweis:

Zum Abhaken7 Punkte

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe sowie die Namen aller Anwesenden.
  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Wärme — jeweils mit der Zählernummer, nicht nur mit dem Wert.
  • Zahl und Art der übergebenen Schlüssel, einschließlich Keller-, Brief- und Garagenschlüssel.
  • Zustand jedes Raums, getrennt nach Wänden, Böden, Fenstern, Türen und Sanitärobjekten.
  • Festgestellte Mängel, jeweils mit Raum und Beschreibung — und der Vermerk, ob die Ursache strittig ist.
  • Ob und was noch nachgearbeitet werden soll, mit einer Frist, auf die sich beide Seiten geeinigt haben.
  • Die Unterschriften beider Seiten; jede Seite erhält eine Ausfertigung.

Was Sie nicht selbst machen wollen, macht ein Betrieb.

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Auszug und Einzug: dieselben Angaben, zwei Termine

Bei einem Umzug fallen zwei Übergaben an, und beide betreffen dieselben Positionen. Wer den Einzugstermin gleich mitplant, hat für die neue Wohnung dieselbe Grundlage wie für die alte.

PositionBeim Auszug aus der alten WohnungBeim Einzug in die neue Wohnung
ZählerständeAblesen und ins Protokoll, Grundlage der SchlussrechnungAblesen und ins Protokoll, Grundlage des neuen Liefervertrags
SchlüsselAlle Exemplare zurückgeben, Anzahl festhaltenAlle Exemplare entgegennehmen, Anzahl festhalten
MängelFesthalten, was Sie hinterlassen und was schon vorhanden warFesthalten, was Sie vorfinden — auch Kleinigkeiten
FotosVon jedem Raum, leer und ausgeleuchtetVon jedem Raum, vor dem Einräumen
NachweiseBelege über durchgeführte Arbeiten beilegenBedienungsanleitungen und Wartungsnachweise erfragen

Fotos ersetzen das Protokoll nicht: Ein Bild zeigt einen Zustand, aber nicht, dass beide Seiten ihn so gesehen haben. Beides zusammen trägt.

Ein leeres Klemmbrett wird in einer leergeräumten Wohnung vor Fenster und Heizkörper gehalten
Das Protokoll entsteht beim Rundgang durch die leere Wohnung — nicht davor und nicht am Abend danach.

Der Ablauf des Termins

Die Reihenfolge spart Streit: Erst wird der Zustand aufgenommen, dann werden Schlüssel übergeben. Wer die Schlüssel vorher aus der Hand gibt, kann eine strittige Stelle nicht mehr nachsehen.

  1. 1. Wohnung leer und zugänglich

    Die Übergabe findet in der geräumten Wohnung statt. Kartons in einer Ecke verdecken genau die Stellen, über die später gesprochen wird.

  2. 2. Räume gemeinsam durchgehen

    Raum für Raum, in einer festen Reihenfolge. Jede Feststellung wird sofort notiert — nicht am Ende aus dem Gedächtnis.

  3. 3. Zähler ablesen

    Strom, Gas, Wasser und Wärme mit Zählernummer und Stand. Fotografieren Sie den Zähler so, dass Nummer und Stand auf demselben Bild zu sehen sind.

  4. 4. Mängel eintragen

    Beschreiben statt bewerten: „Kratzer im Parkett, Wohnzimmer, unter dem Fenster“ ist prüfbar, „Boden beschädigt“ ist es nicht. Ist die Ursache strittig, wird das als strittig vermerkt.

  5. 5. Schlüssel übergeben und quittieren

    Die Zahl der Schlüssel steht im Protokoll. Fehlt ein Exemplar, gehört das hinein — auch dann, wenn es später noch auftaucht.

  6. 6. Unterschreiben und je eine Ausfertigung mitnehmen

    Ohne eigene Ausfertigung haben Sie den Zustand dokumentiert, aber nichts in der Hand.

Wenn Sie mit einer Feststellung nicht einverstanden sind

Eine Unterschrift unter das Protokoll ist freiwillig. Sie bestätigt, dass die Aufstellung den gemeinsam betrachteten Zustand wiedergibt — nicht, dass Sie einen Mangel zu vertreten haben. Wer unterschreibt, ohne zu widersprechen, hat es später schwerer, eine dort eingetragene Feststellung wieder in Frage zu stellen.

Der ruhige Weg ist der Vermerk statt der Verweigerung: Tragen Sie neben der strittigen Position ein, dass die Ursache strittig ist, oder schreiben Sie Ihre eigene Sicht in einer Zeile darunter. Beide Seiten unterschreiben dann ein Protokoll, das den Streitpunkt benennt, statt ihn zu übergehen.

Wird die Übergabe ganz verweigert, bleibt die Beweisfrage offen — und zwar für beide Seiten. Wer die Wohnung ohne Termin verlässt, sollte den Zustand wenigstens mit Fotos und einem Zeugen festhalten und den Übergabezeitpunkt schriftlich mitteilen.

Besenrein
Ein Zustand, in dem die Wohnung geräumt und grob gesäubert ist: Der eigene Hausrat ist entfernt, lose Verschmutzungen sind aufgenommen.
Der Begriff steht in vielen Mietverträgen und ist kein feststehender Rechtsbegriff mit einer Prüfliste. Was er im Einzelfall verlangt, ergibt sich aus dem Vertrag und aus dem, worauf sich beide Seiten verständigen. Wenn Ihr Vertrag ihn verwendet, klären Sie vor dem Termin, was damit gemeint ist — die Abstimmung vorher kostet ein Telefonat, die Klärung nachher kostet mehr.

Häufige Fragen

Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?

Ein Übergabeprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es entsteht freiwillig und dient beiden Seiten als Beweisurkunde über den Zustand der Wohnung am Übergabetag. Ohne Protokoll bleibt der Zustand strittig, und wer etwas behauptet, muss es auf andere Weise belegen — mit Fotos, Zeugen oder gar nicht.

Was gehört in ein Übergabeprotokoll?

In ein Übergabeprotokoll gehören Datum, die Namen der Anwesenden, alle Zählerstände mit Zählernummer, die Zahl der übergebenen Schlüssel, der Zustand jedes Raums und die festgestellten Mängel. Strittige Punkte werden als strittig vermerkt statt weggelassen. Am Ende unterschreiben beide Seiten, und jede nimmt eine Ausfertigung mit.

Muss ich unterschreiben, wenn ich einen Mangel nicht anerkenne?

Die Unterschrift unter ein Übergabeprotokoll ist freiwillig. Sie können neben der strittigen Position eintragen lassen, dass die Ursache strittig ist, und dann unterschreiben — damit ist der Zustand dokumentiert und Ihr Widerspruch ebenfalls. Eine Verweigerung ohne eigene Dokumentation nützt niemandem, weil sie die Beweisfrage nur offenlässt.

Wie lange kann die Vermieterseite nach der Übergabe noch Ansprüche stellen?

Ansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten ab Rückgabe der Wohnung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übergabe, nicht das Vertragsende. Nach Ablauf dieser Frist kann die Gegenseite den Anspruch zwar noch geltend machen, aber nicht mehr durchsetzen, wenn die Verjährung eingewendet wird.

Sie beschreiben den Umzug einmal — den passenden Fachbetrieb suchen wir.

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