Verträge
Strom und Gas ummelden oder wechseln
Der Strom- und Gasliefervertrag hängt an der Entnahmestelle, also am Zähler der bisherigen Wohnung. Bei einem Umzug ist er deshalb entweder auf die neue Adresse zu übertragen oder zu beenden — von selbst geschieht beides nicht. Melden Sie den Umzug beim Lieferanten, lesen Sie an beiden Adressen die Zählerstände ab und melden Sie die neue Entnahmestelle an.
Wer in der neuen Wohnung Energie entnimmt, ohne einen Vertrag geschlossen zu haben, wird zunächst vom Grundversorger des Netzgebiets beliefert. Das ist kein Fehler, aber selten die Absicht. Diese Seite nennt die Schritte in der Reihenfolge, in der sie anfallen.
- Grundversorgung
- Die Belieferung von Haushaltskunden mit Strom oder Gas durch das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgt. Es ist verpflichtet, zu allgemeinen Bedingungen und Preisen zu liefern.
- Der Grundversorger steht damit immer bereit — auch dann, wenn niemand einen Vertrag geschlossen hat. Wer nach dem Einzug Energie entnimmt, ohne einen Liefervertrag abgeschlossen zu haben, wird über diesen Weg beliefert und bekommt eine Rechnung. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist danach jederzeit möglich; die Kündigungsfrist in der Grundversorgung ist kurz und in der Verordnung geregelt.
Quelle: § 36 EnWG; § 20 StromGVV und § 20 GasGVV · Stand Rechtsstand September 2026
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
Zwei Termine bestimmen alles Weitere: der Auszugstag an der alten Adresse und der Einzugstag an der neuen. An beiden wird abgelesen.
1. Umzug beim Lieferanten melden
Sobald das Datum steht. Der Lieferant braucht die neue Anschrift, das Umzugsdatum und die Kundennummer.
2. Klären, ob der Vertrag mitgeht
Fragen Sie ausdrücklich, ob der Vertrag an der neuen Entnahmestelle zu denselben Bedingungen fortgeführt wird. Die Antwort entscheidet über Schritt 3.
3. Neuen Vertrag schließen oder kündigen
Wird der Vertrag nicht fortgeführt oder wollen Sie wechseln, schließen Sie den neuen Vertrag rechtzeitig vor dem Einzug ab — sonst greift die Grundversorgung.
4. Zählerstand an der alten Adresse ablesen
Am Auszugstag, mit Zählernummer, Stand und Datum. Der Wert gehört ins Übergabeprotokoll und an den Lieferanten.
5. Zählerstand an der neuen Adresse ablesen
Am Einzugstag, ebenfalls mit Zählernummer. Er ist der Anfangswert Ihrer neuen Abrechnung — und die Abgrenzung zum Vormieter.
6. Abschlag anpassen und Schlussrechnung prüfen
Ändert sich die Wohnungsgröße oder die Zahl der Personen, passt der bisherige Abschlag nicht mehr. Die Schlussrechnung der alten Adresse gegen den abgelesenen Stand prüfen.
Betrifft Sie das?
Kostenlose Anfrage stellenWer wofür zuständig ist
Lieferant und Netzbetreiber werden häufig verwechselt, weil beide auf der Rechnung stehen. Für die Ummeldung ist die Unterscheidung wichtig: Nur einer von beiden ist Ihr Vertragspartner.
| Aufgabe | Zuständig | Woran Sie es festmachen |
|---|---|---|
| Zählerstände ablesen und melden | Sie selbst | Eintrag im Übergabeprotokoll und ein Foto mit Zählernummer und Stand |
| Schlussrechnung der alten Adresse | Bisheriger Lieferant | Rechnung mit dem von Ihnen gemeldeten Endstand |
| Belieferung an der neuen Adresse | Der von Ihnen gewählte Lieferant | Vertragsbestätigung mit Zählernummer und Lieferbeginn |
| Belieferung ohne eigenen Vertrag | Grundversorger des Netzgebiets | Erste Rechnung zu den allgemeinen Preisen |
| Zähler, Anschluss und Messung | Netzbetreiber | Zählerwechsel, Sperrung und Entsperrung laufen nie über den Lieferanten |
| Zentral gelieferte Wärme oder Warmwasser | Vermieterseite | Abrechnung über die Betriebskosten, keine eigene Ummeldung nötig |
Angaben, die der Lieferant braucht
Mit diesen Angaben ist die Ummeldung in einem Durchgang erledigt. Fehlt eine davon, kommt eine Rückfrage und der Vorgang bleibt liegen:
- Kundennummer und Vertragskontonummer der bisherigen Belieferung.
- Zählernummer der alten und der neuen Entnahmestelle.
- Zählerstände mit Ablesedatum, jeweils für Strom und Gas getrennt.
- Vollständige neue Anschrift mit Stockwerk und Lage der Wohnung.
- Auszugs- und Einzugsdatum sowie der gewünschte Lieferbeginn.
- Bankverbindung und die Zahl der Personen im neuen Haushalt für den Abschlag.
Welcher Punkt trifft bei Ihnen zu?
Kostenlose Anfrage stellenWenn die Wärme über den Vermieter kommt
Bei Zentralheizung, Fernwärme oder zentraler Warmwasserbereitung besteht kein eigener Liefervertrag. Geliefert wird an das Gebäude, abgerechnet wird über die Betriebskosten. In diesem Fall gibt es nichts umzumelden — die Ablesung übernimmt der Messdienst, und die Abrechnung folgt später über die Vermieterseite.
Trotzdem gehören die Werte ins Übergabeprotokoll: Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler haben einen Stand, und dieser Stand grenzt Ihren Verbrauch von dem der nachfolgenden Partei ab. Wird er nicht festgehalten, wird geschätzt.
Getrennt davon bleibt der Strom. Er hat auch in einer zentral beheizten Wohnung eine eigene Entnahmestelle und einen eigenen Vertrag — die Ummeldung ist also nur zur Hälfte erledigt.
Unsicher, ob das bei Ihnen greift?
Kostenlose Anfrage stellenHäufige Fragen
Muss ich Strom beim Umzug ummelden?
Der Stromliefervertrag ist an die Entnahmestelle gebunden und endet nicht von selbst mit dem Auszug. Er muss deshalb entweder auf die neue Anschrift übertragen oder beendet werden, und für die neue Wohnung ist eine Anmeldung nötig. Wer nichts unternimmt, zahlt an der alten Adresse weiter und wird an der neuen vom Grundversorger beliefert.
Wann lese ich die Zählerstände ab?
Abgelesen wird zweimal: am Tag des Auszugs an der alten Adresse und am Tag des Einzugs an der neuen. Beide Werte gehören mit Zählernummer und Datum ins Übergabeprotokoll und an den jeweiligen Lieferanten. Ein zusätzliches Foto, auf dem Nummer und Stand zu sehen sind, ist der beste Beleg.
Was passiert, wenn ich für die neue Wohnung keinen Vertrag abschließe?
Wer Energie entnimmt, ohne einen Liefervertrag geschlossen zu haben, wird vom Grundversorger des Netzgebiets beliefert und erhält von diesem eine Rechnung. Die Versorgung ist damit gesichert, die allgemeinen Preise sind aber nicht notwendig die günstigsten. Ein Wechsel ist danach jederzeit möglich; die Kündigungsfrist in der Grundversorgung ist kurz.
Kann ich meinen Stromvertrag wegen des Umzugs kündigen?
§ 41 EnWG sieht für den Umzug vor, dass der Lieferant den Vertrag an der neuen Entnahmestelle fortführt, soweit ihm das möglich ist. Kann er dort nicht liefern oder nur zu anderen Bedingungen, besteht ein Kündigungsrecht. Fragen Sie den Lieferanten schriftlich, ob und zu welchen Bedingungen er an der neuen Adresse liefert — die Antwort ist die Grundlage für alles Weitere.
Sie beschreiben den Umzug einmal — den passenden Fachbetrieb suchen wir.
Kostenlose Anfrage stellen