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Umzug Fachbetriebe

Entscheidung

Selbst umziehen oder eine Firma beauftragen?

Die Entscheidung zwischen Selbstumzug und Umzugsfirma hängt an vier Größen: der Menge des Umzugsguts, dem Trageweg an beiden Adressen, der verfügbaren Zeit und der Frage, wer für Schäden einsteht. Beim Selbstumzug tragen Sie das Risiko selbst; beim beauftragten Umzug haftet das Unternehmen nach §§ 451 ff. HGB.

Diese Seite stellt beide Wege gegenüber — Aufgabe für Aufgabe und Kostenart für Kostenart. Beträge stehen hier nicht: Es gibt keine eigene Preisbasis, und eine erfundene Zahl würde mit dem verglichen, was später im Angebot steht. Die Zahl kommt aus dem Rechner und aus den Angeboten.

Selbstumzug
Ein Umzug, den die umziehende Person selbst organisiert und mit privaten Helferinnen und Helfern durchführt; ein Umzugsunternehmen ist nicht beteiligt.
Die Folge ist juristisch die wichtigste Unterscheidung dieser Seite: Ohne Umzugsvertrag gibt es keine Frachtführerhaftung. Geht etwas zu Bruch, greifen die §§ 451 ff. HGB nicht, weil niemand das Gut gewerblich befördert hat. Es bleibt beim allgemeinen Schadensersatzrecht zwischen den Beteiligten — und bei dem, was die eigenen Versicherungen decken.

Wer welche Aufgabe übernimmt

Die Tabelle listet die Aufgaben, die bei jedem Umzug anfallen. Sie verschwinden nicht, wenn niemand beauftragt wird — sie wechseln nur den Träger.

AufgabeSelbstumzugBeauftragter Umzug
FahrzeugMieten, abholen, beladen, fahren, zurückbringenStellt der Betrieb, einschließlich Fahrpersonal
PersonalPrivate Helfer, deren Zeit Sie anfragen und einteilenDer Betrieb stellt die vereinbarte Zahl an Kräften
VerpackungKartons besorgen, packen, beschriften, entsorgenPackservice buchbar, Kartons meist als Leihmaterial
Möbel ab- und aufbauenSelbst, mit eigenem WerkzeugAls Leistung buchbar, einschließlich Küche
Trageweg und EtagenIhre Muskelarbeit; bei fehlendem Aufzug wird es die härteste GrößeFließt in das Angebot ein, Möbellift wird gesondert angeboten
HalteverbotszoneSelbst bei der Kommune beantragen, Schilder aufstellen lassenAls Zusatzleistung buchbar
Haftung für BruchKeine Frachtführerhaftung; das Risiko bleibt bei IhnenHaftung nach §§ 451 ff. HGB ab Übernahme des Guts
ZeitbedarfIhre eigene Zeit, vor und nach dem UmzugstagDer Betrieb bringt die Zeit mit, Sie koordinieren

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Kostenarten statt Preise

Was ein Weg kostet, entsteht aus mehreren Posten — und die Posten unterscheiden sich, nicht nur die Summe. Diese Aufstellung nennt sie vollständig; die Beträge nennt Ihnen der Rechner beziehungsweise das Angebot.

KostenartBeim SelbstumzugBeim beauftragten Umzug
FahrzeugMiete, Kraftstoff, Kaution, gegebenenfalls Zusatzfahrer und VersicherungspaketIm Angebot enthalten
PersonalVerpflegung und eine Erkenntlichkeit für die HelferIm Angebot enthalten, nach Kräften und Stunden kalkuliert
PackmaterialKartons, Klebeband, Polstermaterial, KleiderboxenLeihmaterial oder Kaufmaterial, je nach Angebot
HalteverbotszoneKommunale Gebühr und Miete der SchilderGebühr plus Aufwand des Betriebs, als Position im Angebot
MöbelliftMiete samt Bedienung, wenn kein Aufzug vorhanden istAls Position im Angebot
Werkzeug und HilfsmittelSackkarre, Tragegurte, Spanngurte, DeckenBringt der Betrieb mit
RisikoBruch und Beschädigung gehen zu eigenen LastenHaftung des Betriebs im gesetzlichen Rahmen

Diese Aufstellung enthält bewusst keine Beträge. Es gibt für diese Domain keine ausgewerteten Preisdaten, und eine geschätzte Zahl würde mit dem realen Angebot verglichen — die Differenz fiele auf uns zurück.

Wann der Selbstumzug an Grenzen stößt

Diese Lagen ändern die Rechnung unabhängig von der Wohnungsgröße. Wo mehrere zusammentreffen, wird der Selbstumzug schnell zur größeren Aufgabe:

  • Hohe Etage ohne Aufzug an einer der beiden Adressen — jeder Gegenstand wird zweimal getragen.
  • Schwere Einzelstücke: Flügel und Klavier, Tresor, gefülltes Aquarium, massive Schränke.
  • Enge oder gewendelte Treppenhäuser, in denen große Möbel nicht um die Ecke gehen.
  • Ein fester Termin, der nicht verschoben werden kann, etwa bei einer Übergabe am selben Tag.
  • Größere Entfernung mit Rückgabe des Mietfahrzeugs am Zielort statt am Startort.
  • Wenig verfügbare Helfer — der Zeitbedarf steigt nicht linear, sondern sprunghaft.

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Helfer, Haftung und Unfallversicherung

Wer privat hilft, wird nicht zum Frachtführer. Geht beim Tragen etwas zu Bruch, richtet sich die Frage nach dem allgemeinen Schadensersatzrecht — und darüber, was unter Freunden dann tatsächlich geltend gemacht wird, entscheidet nicht das Gesetz, sondern die Beziehung. Das ist der Grund, warum sich viele Streitigkeiten nach einem Selbstumzug nicht juristisch, sondern gar nicht lösen lassen.

Der zweite Punkt wird selten bedacht: Wer beim Umzug einer anderen Person unentgeltlich mit anpackt, kann dabei nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein Beschäftigter gesetzlich unfallversichert sein. Ob das im Einzelfall zutrifft, entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger. Passiert etwas, gehört der Vorgang deshalb gemeldet — und nicht stillschweigend über die private Krankenversicherung abgewickelt.

Beim beauftragten Umzug stellt sich beides nicht: Die Kräfte des Betriebs sind dessen Beschäftigte, und für das Umzugsgut gilt die Haftung nach §§ 451 ff. HGB.

Quelle: § 2 Abs. 2 SGB VII · Stand Rechtsstand September 2026

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Woran Sie die Entscheidung festmachen

Beginnen Sie beim Volumen, nicht beim Preis. Wie viel Laderaum der Hausrat benötigt, bestimmt die Fahrzeuggröße, die Zahl der Fahrten und damit den Zeitbedarf des Selbstumzugs — und zugleich die Grundlage jedes Angebots. Solange diese Größe unbekannt ist, vergleicht man zwei Schätzungen miteinander.

Rechnen Sie danach die eigene Zeit ein, und zwar vollständig: Kartons besorgen, packen, Fahrzeug abholen, laden, fahren, entladen, zurückbringen, Material entsorgen. Die reine Fahrzeugmiete ist der kleinere Teil des Aufwands.

Am Ende steht eine Frage, die niemand für Sie beantworten kann: Was passiert, wenn am Umzugstag zwei Helfer absagen? Wer darauf keine Antwort hat, kauft mit dem Angebot eines Betriebs nicht nur Arbeitskraft, sondern Planbarkeit.

Häufige Fragen

Ist ein Selbstumzug günstiger als eine Umzugsfirma?

Ob ein Selbstumzug günstiger ausfällt, entscheidet die Summe aus Fahrzeugmiete, Kraftstoff, Packmaterial, Halteverbotszone, Verpflegung der Helfer und der eigenen Zeit — gemessen an der Angebotssumme eines Betriebs. Eine allgemeingültige Grenze gibt es nicht, weil Volumen, Etage und Entfernung den Ausschlag geben. Belastbar wird der Vergleich erst mit einem konkreten Angebot auf der einen Seite.

Welchen Führerschein brauche ich für einen Umzugstransporter?

Die Fahrerlaubnisklasse B erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse (§ 6 FeV). Darüber ist die Klasse C1 erforderlich. Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse laut Fahrzeugschein und nicht die Größe der Ladefläche, weshalb der Vermieter die passende Klasse zum konkreten Fahrzeug nennen sollte.

Wer haftet, wenn beim Selbstumzug etwas kaputtgeht?

Beim Selbstumzug gibt es keine Frachtführerhaftung, weil kein Umzugsvertrag geschlossen wurde. Schäden am eigenen Hausrat bleiben deshalb bei Ihnen, soweit keine Versicherung greift. Für Schäden, die eine helfende Person verursacht, gilt das allgemeine Schadensersatzrecht; ob deren Privathaftpflicht dafür einsteht, richtet sich nach deren Bedingungen.

Was kostet ein Umzug mit einer Firma?

Der Preis eines beauftragten Umzugs richtet sich nach dem Volumen des Umzugsguts, der Entfernung, den Etagen und der Zugänglichkeit an beiden Adressen sowie nach den gebuchten Zusatzleistungen. Eine belastbare Zahl nennt ein Betrieb, der den Umfang kennt — pauschale Preislisten passen selten auf den konkreten Fall. Der Rechner ordnet den Aufwand vorab ein.

Sie beschreiben den Umzug einmal — den passenden Fachbetrieb suchen wir.

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