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Umzug Fachbetriebe

Behörden und Verträge

Adressänderung: wen Sie beim Umzug informieren müssen

Die Anmeldung bei der Meldebehörde ändert die Anschrift im Melderegister — sie ändert sie nicht in Ihren Verträgen. Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Energieversorger, Telekommunikationsanbieter, Abonnements und Vereine erfahren den Wohnungswechsel nur, wenn Sie ihn selbst mitteilen. Zwei Stellen haben dabei eine eigene Rechtsgrundlage: die Kfz-Zulassungsbehörde und der Rundfunkbeitrag.

Diese Seite listet die Stellen nach Dringlichkeit und sagt zu jeder, woran Sie merken, dass die Mitteilung fehlt. Für den Transport selbst nehmen wir Ihre Anfrage entgegen und geben sie an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient.

Adressänderung
Die Mitteilung der neuen Anschrift an alle Stellen, die zu Ihnen eine laufende Rechtsbeziehung unterhalten — Behörden, Versorger, Versicherer, Vertragspartner und Arbeitgeber.
Sie ist etwas anderes als die melderechtliche Anmeldung und etwas anderes als der Nachsendeauftrag. Die Anmeldung erfüllt eine gesetzliche Pflicht gegenüber der Gemeinde. Der Nachsendeauftrag leitet Briefe um. Die Adressänderung sorgt dafür, dass Post gar nicht erst an die alte Anschrift geschickt wird — und nur sie wirkt dauerhaft.

Wer die neue Anschrift braucht

Sortiert danach, wie schnell das Fehlen auffällt. Die dritte Spalte ist die nützlichste: Sie sagt, woran Sie eine Lücke bemerken, bevor sie teuer wird.

StelleWarum sie die Anschrift brauchtWoran Sie eine Lücke bemerken
MeldebehördeGesetzliche Anmeldepflicht nach § 17 Abs. 1 BMGPost von Behörden geht an die alte Anschrift
Arbeitgeber und LohnbuchhaltungEntgeltabrechnung, Bescheinigungen, ZusendungenDie Abrechnung trägt die alte Anschrift
Bank, Sparkasse, KreditkartenanbieterKontoführung; Karten und PIN werden nur an die hinterlegte Anschrift versandtEine ersetzte Karte kommt nicht an
Versicherungen aller SpartenBeitrag und Leistung hängen teils am Wohnort und an der Wohnung selbstBeitragsrechnung oder Nachtrag erreicht Sie nicht
Energieversorger und NetzbetreiberAbrechnung des alten Vertrags, Anmeldung am neuen ZählerEs kommt keine Schlussrechnung für die alte Wohnung
TelekommunikationsanbieterAnschluss am neuen Ort, RechnungsversandDer Anschluss wird am alten Ort weiter berechnet
Kfz-ZulassungsbehördeMitteilungspflicht bei Änderung der Halteranschrift nach § 13 FZVBehördenpost zum Fahrzeug bleibt aus
Beitragsservice für den RundfunkbeitragDer Beitrag knüpft an die Wohnung an, Änderungen sind anzuzeigen (§ 8 RBStV)Eine Wohnung wird doppelt oder gar nicht geführt
FinanzamtSteuerbescheide und ZusendungenEin Bescheid geht an die alte Anschrift
Schule, Kita, HochschuleZuständigkeit und ErreichbarkeitEinladungen und Bescheide kommen nicht an
Abonnements, Vereine, Mitgliedschaften, OnlinehandelLieferung und BeitragseinzugSendungen gehen an die alte Anschrift

Ob eine Stelle die Änderung über eine andere Behörde erfährt, ist von Fall zu Fall verschieden. Verlassen Sie sich nicht darauf: Eine Mitteilung, die doppelt ankommt, richtet keinen Schaden an — eine, die fehlt, schon.

Quelle: § 17 BMG, § 13 FZV, § 8 RBStV · Stand Rechtsstand September 2026

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So gehen Sie die Liste durch

Die Adressänderung ist keine Denkaufgabe, sondern eine Suchaufgabe. Die eigenen Kontoauszüge sind dabei das bessere Gedächtnis als der Kopf.

  1. 1. Vertragsliste aus den Kontoauszügen ziehen

    Gehen Sie die letzten zwölf Kontoauszüge durch und notieren Sie jeden wiederkehrenden Einzug. Was einmal im Jahr abgebucht wird — Versicherungen, Mitgliedsbeiträge —, fällt sonst durch.

  2. 2. Zuerst die Stellen mit Rechtsgrundlage

    Meldebehörde, Kfz-Zulassungsbehörde, Beitragsservice. Diese drei knüpfen an eine Pflicht an und nicht an Ihre Bequemlichkeit.

  3. 3. Dann alles, was Geld bewegt

    Arbeitgeber, Bank, Versicherungen, Energieversorger, Telekommunikation. Hier fällt ein Fehler am schnellsten auf und kostet am schnellsten etwas.

  4. 4. Danach das Persönliche

    Ärztliche Praxen, Apotheke, Schule, Kita, Vereine, Bibliothek, Onlinehändler mit hinterlegter Lieferanschrift.

  5. 5. Jede Meldung schriftlich und mit Datum

    Eine kurze Nachricht über das Kundenkonto oder per E-Mail genügt. Notieren Sie in Ihrer Liste, wann Sie welche Stelle informiert haben — dann sehen Sie beim nächsten Brief an die alte Anschrift sofort, woran es lag.

  6. 6. Nachsendeauftrag als Netz darunter

    Er fängt auf, was Sie übersehen haben. Jeder nachgesandte Brief ist zugleich ein Hinweis: Der Absender kennt Ihre neue Anschrift noch nicht.

Was auf keinem Kontoauszug steht

Diese Stellen stehen auf keinem Kontoauszug, weil von ihnen nichts abgebucht wird — und melden sich erst, wenn etwas fehlt:

Zum Abhaken7 Punkte

  • Der Arbeitgeber der Partnerin oder des Partners, wenn dort eine gemeinsame Anschrift hinterlegt ist.
  • Bausparkasse, Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung.
  • Die Kfz-Versicherung zusätzlich zur Zulassungsbehörde — es sind zwei verschiedene Stellen.
  • Vereine, Gewerkschaft, Kammer, Berufsverband.
  • Bibliothek, Fitnessstudio, Musikschule.
  • Onlinehändler mit gespeicherter Standardlieferanschrift und offenen Bestellungen.
  • Freunde und Familie — der einzige Punkt auf dieser Seite, den kein Nachsendeauftrag rettet.

Was Sie nicht selbst machen wollen, macht ein Betrieb.

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Häufige Fragen

Wen muss man bei einem Umzug über die neue Adresse informieren?

Zu informieren sind die Meldebehörde, der Arbeitgeber, Bank und Kreditkartenanbieter, alle Versicherungen, Energieversorger und Telekommunikationsanbieter, die Kfz-Zulassungsbehörde, der Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag, das Finanzamt sowie Schulen, Vereine und Abonnements. Eine eigene gesetzliche Grundlage haben dabei die Anmeldung nach § 17 BMG, die Halteranschrift nach § 13 FZV und die Anzeige nach § 8 RBStV.

Erfahren Behörden und Firmen den Umzug automatisch?

Die Anmeldung bei der Meldebehörde ändert die Anschrift im Melderegister, nicht in Ihren Verträgen. Bank, Versicherungen, Versorger, Arbeitgeber und Abonnements erfahren den Wohnungswechsel nur durch Ihre eigene Mitteilung. Ob eine einzelne Behörde die Änderung auf anderem Weg erfährt, ist von Fall zu Fall verschieden — eine doppelte Mitteilung schadet nicht, eine fehlende schon.

Muss ich den Rundfunkbeitrag beim Umzug ummelden?

Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung erhoben, deshalb ist beim Umzug die alte Wohnung abzumelden und die neue anzumelden. § 8 RBStV sieht die Anzeige des Innehabens einer Wohnung und der Änderungen daran vor. Wer nur eine der beiden Meldungen erledigt, wird entweder doppelt geführt oder gar nicht.

Wann sollte man die Adressänderung mitteilen?

Sinnvoll ist die Mitteilung, sobald der Umzugstermin feststeht, denn die Stellen fragen nach dem Datum, ab dem die neue Anschrift gilt. Verträge mit eigenen Fristen — Energie, Telekommunikation, Versicherungen — werden früher angefasst als der Rest, weil dort eine Kündigungs- oder Umzugsfrist im Vertrag stehen kann. Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist dagegen erst nach dem Einzug möglich.

Sie beschreiben den Umzug einmal — den passenden Fachbetrieb suchen wir.

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