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Auslandsumzug

Umzug in die Schweiz: Übersiedlungsgut und Zoll

Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union und nicht zu deren Zollgebiet. Umzugsgut, das die Grenze überquert, wird deshalb beim Zoll angemeldet — auch dann, wenn dafür keine Abgaben anfallen. Die abgabenfreie Einfuhr als Übersiedlungsgut ist an Voraussetzungen gebunden, die das schweizerische Zollrecht festlegt.

Diese Seite ordnet den Ablauf: was vor dem Termin geklärt sein muss, welche Unterlagen mitfahren und welche Gegenstände gesondert behandelt werden. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Zollstelle, nicht diese Seite. Den Umzug führen wir nicht aus — wir geben Ihre Anfrage an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient.

Übersiedlungsgut bei der Einfuhr in die Schweiz
Gebrauchter Hausrat, den eine Person bei der Verlegung ihres Wohnsitzes in die Schweiz einführt. Er kann abgabenfrei eingeführt werden, wenn die Voraussetzungen des schweizerischen Zollrechts erfüllt sind und die Einfuhr angemeldet wird.
Zwei Punkte entscheiden über den Status: Die Gegenstände müssen vor dem Umzug benutzt worden sein und danach weiter benutzt werden, und die Einfuhr muss angemeldet werden. Wie lange die Nutzung vor und nach der Einfuhr gedauert haben muss und welche Nachweise verlangt werden, legt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit fest. Fragen Sie diese Voraussetzungen ab, bevor der Termin steht — sie bestimmen, was überhaupt mitfahren kann.

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Schweiz — Einfuhr von Übersiedlungsgut · Stand September 2026

Der Ablauf in sechs Schritten

Die Reihenfolge ist hier strenger als bei einem Umzug im Inland: Was an der Grenze fehlt, lässt sich dort nicht nachreichen.

  1. 1. Aufenthalt klären

    Für Staatsangehörige der EU regelt das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU den Zugang zum Aufenthalt; welche Bewilligung nötig ist, hängt am Grund des Aufenthalts. Diese Frage steht am Anfang, weil Nachweise darüber auch beim Zoll verlangt werden können.

  2. 2. Zollstelle und Termin abstimmen

    Die Einfuhr wird bei einer Zollstelle angemeldet, und Zollstellen haben Öffnungszeiten. Der Umzugstermin richtet sich danach — nicht umgekehrt.

  3. 3. Antrag und Warenverzeichnis vorbereiten

    Für die abgabenfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut ist ein Antrag mit einem Verzeichnis der Gegenstände vorgesehen. Das Verzeichnis entsteht vor der Fahrt und nicht an der Grenze.

  4. 4. Gesondertes vorab klären

    Fahrzeuge, neu gekaufte Gegenstände, Alkohol, Tabak, Waffen, Tiere und Pflanzen folgen eigenen Regeln. Was hier ungeklärt bleibt, hält am Umzugstag die ganze Sendung auf.

  5. 5. Transport und Grenzübertritt

    Der Betrieb meldet die Sendung an, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigt haben. Halten Sie Ihre Unterlagen währenddessen erreichbar — Rückfragen kommen kurzfristig.

  6. 6. Anmeldung in der Wohngemeinde

    Nach dem Einzug melden Sie sich bei der Wohngemeinde an. Frist und verlangte Unterlagen legen Kanton und Gemeinde fest; fragen Sie beides vor dem Umzug ab.

Sie sind an der Stelle, an der der Ablauf beginnt.

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Was gesondert behandelt wird

Diese Gegenstände fallen nicht ohne Weiteres unter das Übersiedlungsgut oder unterliegen zusätzlichen Vorschriften. Jede Zeile gehört vor den Umzugstermin.

GegenstandWarum er gesondert behandelt wirdWoran Sie denken
FahrzeugeDie Einfuhr eines Fahrzeugs ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Nachweisen und eigenen Fristen für die ZulassungFahrzeugpapiere und Kaufnachweis bereithalten, das Verfahren vor dem Umzugstermin klären
Neue und ungebrauchte GegenständeÜbersiedlungsgut setzt voraus, dass die Sachen bereits benutzt wurdenNeu gekaufte Möbel getrennt aufführen und ihre Behandlung vorher abklären
Alkohol und TabakFür diese Waren gelten mengenbezogene Vorschriften unabhängig vom ÜbersiedlungsgutBestände vorher angeben, statt sie im Karton mitfahren zu lassen
Waffen und MunitionEigene BewilligungspflichtenVor dem Packen bei der zuständigen Stelle klären
Tiere und PflanzenVeterinär- und pflanzenschutzrechtliche Vorschriften, teilweise EinfuhrverboteEinreisevorschriften früh prüfen; Tiere reisen nicht im Umzugswagen
Kunst, Sammlungen, KulturgutNachweispflichten und mögliche AusfuhrbeschränkungenHerkunftsnachweise und Wertangaben vorbereiten

Diese Übersicht ersetzt keine Zollauskunft. Verbindlich ist, was die zuständige Zollstelle im Einzelfall entscheidet.

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Schweiz · Stand September 2026

Unterlagen, die mitfahren

Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, sagt die Zollstelle. Diese gehören zu den Angaben, nach denen gefragt wird:

  • Das Verzeichnis der eingeführten Gegenstände mit Beschreibung und Wertangabe.
  • Der Antrag beziehungsweise die Erklärung zur abgabenfreien Einfuhr von Übersiedlungsgut.
  • Ausweisdokument der Person, auf die die Sendung läuft.
  • Nachweis über die Verlegung des Wohnsitzes — etwa Abmeldebescheinigung, Arbeitsvertrag oder Mietvertrag.
  • Nachweise zum Aufenthalt in der Schweiz, soweit sie schon vorliegen.
  • Fahrzeugpapiere, wenn ein Fahrzeug eingeführt wird.
  • Eine Vollmacht, wenn der Betrieb die Anmeldung für Sie abgibt.

Welcher Punkt trifft bei Ihnen zu?

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Was den Preis eines Umzugs in die Schweiz verändert

Zur üblichen Rechnung aus Volumen, Strecke und Zugänglichkeit kommt hier ein vierter Posten: die Zollabwicklung. Anmeldung, Verzeichnis, Vollmachten und die Zeit an der Grenze sind Arbeit und werden berechnet. Lassen Sie diese Leistung im Angebot getrennt ausweisen — dann sehen Sie, ob zwei Angebote überhaupt dasselbe enthalten.

Der zweite Unterschied ist der Termin. Er hängt an den Öffnungszeiten der Zollstelle und damit an einem Zeitplan, den weder Sie noch der Betrieb setzen. Das schließt Randzeiten aus, die im Inland möglich wären.

Der dritte betrifft die Zufahrt. Enge Ortsdurchfahrten, Steigungen und fehlende Wendemöglichkeiten am Zielort verändern die Fahrzeuggröße, die eingesetzt werden kann — und damit unter Umständen die Zahl der Fahrten. Beschreiben Sie die Zufahrt in der Anfrage, bevor jemand kalkuliert.

Häufige Fragen

Muss Umzugsgut in die Schweiz beim Zoll angemeldet werden?

Umzugsgut, das in die Schweiz eingeführt wird, ist beim Zoll anzumelden, weil die Schweiz nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union gehört. Die Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn die Einfuhr als Übersiedlungsgut abgabenfrei bleibt. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Zollstelle.

Was gilt als Übersiedlungsgut?

Als Übersiedlungsgut gilt gebrauchter Hausrat, den eine Person bei der Verlegung ihres Wohnsitzes mitführt und weiter benutzt. Neu gekaufte oder ungebrauchte Gegenstände fallen nicht darunter und werden getrennt behandelt. Welche Nutzungszeiten vor und nach der Einfuhr verlangt werden, legt das schweizerische Zollrecht fest.

Kann ich mein Auto in die Schweiz mitnehmen?

Die Einfuhr eines Fahrzeugs ist ein eigenes Verfahren neben dem Übersiedlungsgut und verlangt eigene Nachweise. Dazu kommen Vorgaben für die Zulassung im Zielkanton. Klären Sie beides, bevor der Umzugstermin steht — an der Grenze lässt es sich nicht nachholen.

Wann muss ich mich in der Schweiz anmelden?

Die Anmeldung erfolgt nach dem Einzug bei der Wohngemeinde; Frist und verlangte Unterlagen legen Kanton und Gemeinde fest. Für Staatsangehörige der EU richtet sich der Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Fragen Sie beides bei der Wohngemeinde ab, bevor Sie den Umzugstermin festlegen.

Sie beschreiben den Umzug einmal — den passenden Fachbetrieb suchen wir.

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