Auslandsumzug
Umzug in die Schweiz: Übersiedlungsgut und Zoll
Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union und nicht zu deren Zollgebiet. Umzugsgut, das die Grenze überquert, wird deshalb beim Zoll angemeldet — auch dann, wenn dafür keine Abgaben anfallen. Die abgabenfreie Einfuhr als Übersiedlungsgut ist an Voraussetzungen gebunden, die das schweizerische Zollrecht festlegt.
Diese Seite ordnet den Ablauf: was vor dem Termin geklärt sein muss, welche Unterlagen mitfahren und welche Gegenstände gesondert behandelt werden. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Zollstelle, nicht diese Seite. Den Umzug führen wir nicht aus — wir geben Ihre Anfrage an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient.
- Übersiedlungsgut bei der Einfuhr in die Schweiz
- Gebrauchter Hausrat, den eine Person bei der Verlegung ihres Wohnsitzes in die Schweiz einführt. Er kann abgabenfrei eingeführt werden, wenn die Voraussetzungen des schweizerischen Zollrechts erfüllt sind und die Einfuhr angemeldet wird.
- Zwei Punkte entscheiden über den Status: Die Gegenstände müssen vor dem Umzug benutzt worden sein und danach weiter benutzt werden, und die Einfuhr muss angemeldet werden. Wie lange die Nutzung vor und nach der Einfuhr gedauert haben muss und welche Nachweise verlangt werden, legt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit fest. Fragen Sie diese Voraussetzungen ab, bevor der Termin steht — sie bestimmen, was überhaupt mitfahren kann.
Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Schweiz — Einfuhr von Übersiedlungsgut · Stand September 2026
Der Ablauf in sechs Schritten
Die Reihenfolge ist hier strenger als bei einem Umzug im Inland: Was an der Grenze fehlt, lässt sich dort nicht nachreichen.
1. Aufenthalt klären
Für Staatsangehörige der EU regelt das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU den Zugang zum Aufenthalt; welche Bewilligung nötig ist, hängt am Grund des Aufenthalts. Diese Frage steht am Anfang, weil Nachweise darüber auch beim Zoll verlangt werden können.
2. Zollstelle und Termin abstimmen
Die Einfuhr wird bei einer Zollstelle angemeldet, und Zollstellen haben Öffnungszeiten. Der Umzugstermin richtet sich danach — nicht umgekehrt.
3. Antrag und Warenverzeichnis vorbereiten
Für die abgabenfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut ist ein Antrag mit einem Verzeichnis der Gegenstände vorgesehen. Das Verzeichnis entsteht vor der Fahrt und nicht an der Grenze.
4. Gesondertes vorab klären
Fahrzeuge, neu gekaufte Gegenstände, Alkohol, Tabak, Waffen, Tiere und Pflanzen folgen eigenen Regeln. Was hier ungeklärt bleibt, hält am Umzugstag die ganze Sendung auf.
5. Transport und Grenzübertritt
Der Betrieb meldet die Sendung an, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigt haben. Halten Sie Ihre Unterlagen währenddessen erreichbar — Rückfragen kommen kurzfristig.
6. Anmeldung in der Wohngemeinde
Nach dem Einzug melden Sie sich bei der Wohngemeinde an. Frist und verlangte Unterlagen legen Kanton und Gemeinde fest; fragen Sie beides vor dem Umzug ab.
Sie sind an der Stelle, an der der Ablauf beginnt.
Kostenlose Anfrage stellenWas gesondert behandelt wird
Diese Gegenstände fallen nicht ohne Weiteres unter das Übersiedlungsgut oder unterliegen zusätzlichen Vorschriften. Jede Zeile gehört vor den Umzugstermin.
| Gegenstand | Warum er gesondert behandelt wird | Woran Sie denken |
|---|---|---|
| Fahrzeuge | Die Einfuhr eines Fahrzeugs ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Nachweisen und eigenen Fristen für die Zulassung | Fahrzeugpapiere und Kaufnachweis bereithalten, das Verfahren vor dem Umzugstermin klären |
| Neue und ungebrauchte Gegenstände | Übersiedlungsgut setzt voraus, dass die Sachen bereits benutzt wurden | Neu gekaufte Möbel getrennt aufführen und ihre Behandlung vorher abklären |
| Alkohol und Tabak | Für diese Waren gelten mengenbezogene Vorschriften unabhängig vom Übersiedlungsgut | Bestände vorher angeben, statt sie im Karton mitfahren zu lassen |
| Waffen und Munition | Eigene Bewilligungspflichten | Vor dem Packen bei der zuständigen Stelle klären |
| Tiere und Pflanzen | Veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Vorschriften, teilweise Einfuhrverbote | Einreisevorschriften früh prüfen; Tiere reisen nicht im Umzugswagen |
| Kunst, Sammlungen, Kulturgut | Nachweispflichten und mögliche Ausfuhrbeschränkungen | Herkunftsnachweise und Wertangaben vorbereiten |
Diese Übersicht ersetzt keine Zollauskunft. Verbindlich ist, was die zuständige Zollstelle im Einzelfall entscheidet.
Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Schweiz · Stand September 2026
Unterlagen, die mitfahren
Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, sagt die Zollstelle. Diese gehören zu den Angaben, nach denen gefragt wird:
- Das Verzeichnis der eingeführten Gegenstände mit Beschreibung und Wertangabe.
- Der Antrag beziehungsweise die Erklärung zur abgabenfreien Einfuhr von Übersiedlungsgut.
- Ausweisdokument der Person, auf die die Sendung läuft.
- Nachweis über die Verlegung des Wohnsitzes — etwa Abmeldebescheinigung, Arbeitsvertrag oder Mietvertrag.
- Nachweise zum Aufenthalt in der Schweiz, soweit sie schon vorliegen.
- Fahrzeugpapiere, wenn ein Fahrzeug eingeführt wird.
- Eine Vollmacht, wenn der Betrieb die Anmeldung für Sie abgibt.
Welcher Punkt trifft bei Ihnen zu?
Kostenlose Anfrage stellenWas den Preis eines Umzugs in die Schweiz verändert
Zur üblichen Rechnung aus Volumen, Strecke und Zugänglichkeit kommt hier ein vierter Posten: die Zollabwicklung. Anmeldung, Verzeichnis, Vollmachten und die Zeit an der Grenze sind Arbeit und werden berechnet. Lassen Sie diese Leistung im Angebot getrennt ausweisen — dann sehen Sie, ob zwei Angebote überhaupt dasselbe enthalten.
Der zweite Unterschied ist der Termin. Er hängt an den Öffnungszeiten der Zollstelle und damit an einem Zeitplan, den weder Sie noch der Betrieb setzen. Das schließt Randzeiten aus, die im Inland möglich wären.
Der dritte betrifft die Zufahrt. Enge Ortsdurchfahrten, Steigungen und fehlende Wendemöglichkeiten am Zielort verändern die Fahrzeuggröße, die eingesetzt werden kann — und damit unter Umständen die Zahl der Fahrten. Beschreiben Sie die Zufahrt in der Anfrage, bevor jemand kalkuliert.
Betrifft Sie das?
Kostenlose Anfrage stellenHäufige Fragen
Muss Umzugsgut in die Schweiz beim Zoll angemeldet werden?
Umzugsgut, das in die Schweiz eingeführt wird, ist beim Zoll anzumelden, weil die Schweiz nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union gehört. Die Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn die Einfuhr als Übersiedlungsgut abgabenfrei bleibt. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Zollstelle.
Was gilt als Übersiedlungsgut?
Als Übersiedlungsgut gilt gebrauchter Hausrat, den eine Person bei der Verlegung ihres Wohnsitzes mitführt und weiter benutzt. Neu gekaufte oder ungebrauchte Gegenstände fallen nicht darunter und werden getrennt behandelt. Welche Nutzungszeiten vor und nach der Einfuhr verlangt werden, legt das schweizerische Zollrecht fest.
Kann ich mein Auto in die Schweiz mitnehmen?
Die Einfuhr eines Fahrzeugs ist ein eigenes Verfahren neben dem Übersiedlungsgut und verlangt eigene Nachweise. Dazu kommen Vorgaben für die Zulassung im Zielkanton. Klären Sie beides, bevor der Umzugstermin steht — an der Grenze lässt es sich nicht nachholen.
Wann muss ich mich in der Schweiz anmelden?
Die Anmeldung erfolgt nach dem Einzug bei der Wohngemeinde; Frist und verlangte Unterlagen legen Kanton und Gemeinde fest. Für Staatsangehörige der EU richtet sich der Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Fragen Sie beides bei der Wohngemeinde ab, bevor Sie den Umzugstermin festlegen.
Sie beschreiben den Umzug einmal — den passenden Fachbetrieb suchen wir.
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